Änderungen für Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane nach deutschem Aufsichtsrecht regulierter Institute
Am 03.06.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Entwürfe der von ihr überarbeiteten Merkblätter sowie verschiedener Formulare der Anzeigenverordnung im Vorgriff auf eine spätere Änderung zur Konsultation gestellt. Konkret geht es um
das Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB sowie
das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB.
BaFin übernimmt EBA- und ESMA-Leitlinien
Die Überarbeitung der Merkblätter dient der Übernahme von Leitlinien der European Banking Authority (EBA) und der European Securities and Markets Authority (ESMA) in die Verwaltungspraxis der BaFin. Die Leitlinien sollten seit dem 30.06.2018 angewendet werden:
Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/12)
Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11)
Die Bundesanstalt hat zu beiden Leitlinien eingeschränkte Compliance-Erklärungen abgegeben, die Sie auf den Internetseiten der EBA bzw. der ESMA einsehen können.
Die wichtigsten Änderungen der BaFin-Merkblätter
Durch die Umsetzung der genannten Leitlinien – zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sowie zur internen Governance – wurden die BaFin-Merkblätter umfangreich überarbeitet. Die wesentlichen neuen Inhalte sind:
Verschärfte Anforderungen an das aufsichtliche Überprüfungsverfahren („Fit–and-Proper-Prüfung“):
– Vertiefung und Konkretisierung der Anforderungen, u.a. Anzeige von Wiederbestellungen, – Ausweitung der im Anzeigeverfahren einzuholenden Informationen und erweiterte Informationspflichten der beaufsichtigten Unternehmen gegenüber der Aufsicht (s. hierzu insbesondere die Formularänderungen)
Anpassungen der materiellen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Aufsichtsorganen mit Schwerpunkt Mandatszählung
Anforderungen an interne Richtlinien und Prozesse der Institute (Eignung, Diversität, Einführung und Schulung, Umgang mit Interessenkonflikten)
Künftig wird die BaFin für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation u.a. darauf achten, ob Institute über
– Eignungsrichtlinien, – Diversitätsrichtlinien für Geschäftsleitung, Verwaltungs- und Aufsichtsorgan sowie Mitarbeiter, – Einführungs- und Schulungsrichtlinien, – Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Geschäftsleitung, Verwaltungs- und Aufsichtsorgan sowie für Mitarbeiter
verfügen.
Dabei sollte der Detaillierungsgrad dieser Richtlinien von der Größe des Instituts, der internen Organisation sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte des Instituts abhängig sein (Anwendung des Grundsatzes der Proportionalität).
Hinweise zu Pflichten der Institute (Durchführung von internen Prüfungen der individuellen und kollektiven Eignung von Organmitgliedern, Eignungsprüfung von Inhabern von Schlüsselfunktionen, Umgang mit Interessenkonflikten).
Unternehmen mit BaFin-Lizenz und Antragsteller betroffen
Der Inhalt der Merkblätter ist nicht nur für solche Unternehmen von Belang, die aktuell ein Erlaubnisverfahren bei der BaFin betreiben oder ein solches anstreben, sondern auch für alle bereits lizenzierten Institute.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu den Erfordernissen aller von der BaFin geforderten internen Kontrollsysteme. Nutzen Sie unsere Erfahrung in diesem Bereich. Wir unterstützen Sie dabei, geeignete und angemessene Verfahren umzusetzen, die Sie in Ihrer Geschäftstätigkeit unterstützen und nicht behindern. Gern stellen wir Ihnen auch die für Sie maßgeschneiderten Richtlinien zur Verfügung. Kommen Sie gern auf uns zu!
Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.
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