Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich – rückwirkend zum 01.01.2007 – auch Änderungen in Bezug auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen ergeben. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr geänderte amtliche Mustervordrucke herausgegeben.
Obwohl die neuen Muster bereits für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 gelten, dürfen noch bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen Vorlagen verwendet werden. Nach wie vor können die gemeinnützigen Spendenempfänger den Vordruck individuell anpassen. Die gesetzlichen Mindestvorgaben, die die Vordrucke enthalten, sind jedoch unbedingt zu beachten. Ansonsten kann eine Haftung wegen des Ausstellens fehlerhafter Spendenbescheinigungen in Betracht kommen.
BMF-Schreiben v. 13.12.2007, Az. IV C 4 – S 2223/07/0018
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