Aufgrund der Coronapandemie kommt es für zahlreiche deutsche Unternehmen zu erheblichen finanziellen Einbußen. Welche Chancen und Risiken gibt es in der aktuellen Situation beim Thema Nachfolgeplanung zu berücksichtigen?
Sinkende Unternehmenswerte durch Corona?
Im Regelfall wird der Unternehmenswert im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung insb. bei KMU mit dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren bestimmt. Hierfür werden die Jahresüberschüsse der letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre vor der Übertragung zur Ermittlung des nachhaltigen Ertrags herangezogen.
Ein Gewinneinbruch im Jahr 2020 würde sich damit erst bei einer Unternehmensübertragung im Jahr 2021 auswirken, wenn die Finanzverwaltung das Krisenjahr nicht einfach unberücksichtigt lässt. Wenn andere Bewertungsverfahren angewendet werden, können diese allerdings aufgrund der Krise zu einem (wirtschaftlich nachvollziehbaren) geringeren Unternehmenswert führen.
Geringere Steuerbelastung bei Großerwerben
Ein sinkender Unternehmenswert hat zunächst einen positiven Effekt auf sog. Großerwerbe. Das sind Erwerbe von mehr als 26 Mio. Euro, auf welche die Regel- bzw. Optionsverschonung (85% bzw. 100% Steuerbefreiung) keine Anwendung findet.
Risiken des „90%-Tests“ durch die Krise
Größer und weitaus relevanter ist allerdings die Rolle des Unternehmenswerts im Rahmen der Quotenberechnung des Verwaltungsvermögens (sog. 90%-Test). Eine Steuerbefreiung kann dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Verwaltungsvermögen mehr als 90% des Unternehmenswerts ausmacht. Bei einem geringen Unternehmenswert wird diese Schwelle schnell überschritten. Diesem Risiko kann man allerdings gegebenenfalls mit gestalterischen Maßnahmen entgegenwirken.
Zudem kann die krisenbedingte Aufnahme von Fremdkapital zur Erhaltung der Liquidität die Verwaltungsvermögensquote weiter erhöhen. Ob dies durch den sinkenden Wert der bestehenden Finanzmittel – was für das Verwaltungsvermögen grundsätzlich positiv ist – abgefangen wird, ist im Einzelfall zu prüfen.
Doch nicht nur Fremdkapitalmaßnahmen wirken sich auf das Verwaltungsvermögen aus, sondern auch Eigenkapitalmaßnahmen. So kann z.B. die Einlage in die Kapitalrücklage zumindest befristet schädlich sein.
Sollte demnächst eine Nachfolgeplanung angedacht werden, so ist es zwingend erforderlich, bei der Auswahl der Rettungsmaßnahme die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen im Blick zu halten und abzuwägen.
Positive Auswirkungen auf Lohnsummenregelung
Für die Nachfolgeplanung hat die derzeitige Situation allerdings auch positive Auswirkungen im Hinblick auf die sog. Lohnsummenregelung. Denn aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive folgt nach einem Konjunkturrückgang immer ein Konjunkturaufschwung. Kam es aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage zu einem Beschäftigungsabbau im Unternehmen, so wirkt sich die damit verbundene geringere Lohnsumme positiv im Hinblick auf die zukünftige Einhaltung der Lohnsummenregelung aus und schafft somit größere unternehmerische Flexibilität.
Unsere erfahrenen Anwälte sind Ihnen gerne bei der Optimierung Ihrer Nachfolgeplanung behilflich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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