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Kreditwiderruf: Erlischt der Widerrufsjoker?

Der Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen stellt derzeit eine attraktive Möglichkeit dar, mit der sich Bankkunden von hochverzinslichen Altverträgen während der Zinsbindungsfrist trennen und so am aktuelle günstigen Marktzins teilhaben können.

Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Die Verlautbarungen aus dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie lassen jedoch darauf schließen, dass damit bald Schluss sein könnte.

Bereits der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, dass das bis dato ewige Widerrufsrecht, das entstand, wenn die Banken den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufklärten, beendet werden soll. Die neue Regelung sieht vor, dass das Widerrufsrecht in Zukunft, auch ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, nach einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsschluss erlöschen soll.

Erlöschen des Widerrufsrechts auch für Altverträge

Nach Befassung des Bundesrates mit der Vorlage, wird dieser nun offenbar von der Bundesregierung nochmals überarbeitet. Unter anderem soll dabei das Erlöschen des Widerrufsrechts auch mit Rückwirkung für die Darlehensverträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (planungsgemäß am 21.03.2016) abgeschlossen wurden, gelten. Es soll dann lediglich eine kurze Übergangsfrist von voraussichtlich drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeräumt werden, während derer betroffene Verbraucher noch Ihre Darlehen widerrufen können.

Eine ähnliche Reglung wurde auch 2014 bei der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Hinblick auf den Widerruf von Fernabsatzverträgen und nicht in Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (ehemals Haustürgeschäfte) verabschiedet. Es ist daher wahrscheinlich, dass dieses rückwirkende Erlöschen mit Übergangregelung verabschiedet werden wird.

Widerrufsrecht noch rechtzeitig nutzen!

Wer daher darüber nachdenkt, ob er seinen Darlehensvertrag widerrufen kann oder soll, sollte sich daher alsbald an einen Fachmann wenden, um überprüfen zu lassen, ob auch sein Darlehnsvertrag widerruflich ist. Wer hier zu lange wartet, könnte damit später ausgeschlossen sein. Gerne sind wir Ihnen behilflich und prüfen, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können.

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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