Handlungsoptionen nach Kündigung durch Bank
Die Überweisung von Kryptogewinnen auf ein privates Bankkonto bleibt für manche Betroffene nicht ohne Folgen. Banken reagieren in Sachen Krypto immer wieder sensibel: Es kann zu Kontosperrungen und in der Folge auch zur Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung kommen. Häufig bleibt für Kunden zunächst unbemerkt, dass das Kreditinstitut bereits eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgegeben hat. Spätestens dann entwickelt sich die Situation zu einem rechtlich komplexen Problem, das ohne professionelle Unterstützung kaum noch beherrschbar ist.
Regulatorischer Hintergrund: Warum Banken bei Kryptowerten kündigen
Kreditinstitute unterliegen umfassenden Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Eingehende Zahlungen von Kryptobörsen lösen regelmäßig eine vertiefte Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 GwG aus. In diesem Zusammenhang fordert die Bank einen Herkunftsnachweis an – eine lückenlose Dokumentation über Erwerb, Haltedauer und Wertentwicklung der Kryptowerte.
Die Anforderungen an einen solchen Nachweis sind erheblich und die gesetzten Fristen in der Regel kurz. Wer die geforderte Dokumentation nicht fristgerecht oder nicht in der erforderlichen Qualität vorlegt, muss mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung rechnen – häufig ohne weitere Vorwarnung und in der Regel auch ohne weitere Begründung.
Die Verdachtsmeldung nach § 43 GwG: Schufa-Score sinkt drastisch
Die eigentliche Tragweite der Situation zeigt sich erst bei genauerer Betrachtung: Noch bevor die Bank die Kündigung ausspricht, ist sie gesetzlich verpflichtet, bei Vorliegen eines Geldwäscheverdachts eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben. Dieser Verdacht entsteht aus Sicht der Bank bereits dann, wenn ein Herkunftsnachweis nicht rechtzeitig oder nicht überzeugend erbracht wird.
Betroffene werden über die Erstattung der Verdachtsmeldung nicht informiert. Die Konsequenzen treten jedoch spürbar zutage: neben der Kontokündigung prüft im Hintergrund die FIU, ob sich der Verdacht der Geldwäsche erhärtet. Und nicht selten werden sodann auch die Finanzämter aktiv.
Bonitätsschaden durch Schufa-Einträge
Die Kündigung einer Bankverbindung kann eine negative Schufa-Meldung nach sich ziehen. Ein beeinträchtigter Bonitätsscore kann anschließend die Eröffnung eines neuen Kontos bei einem anderen Institut erschweren. Nicht selten berichten Anleger, dass sie bei mehreren Banken hintereinander abgelehnt wurden.
Die Folgen gehen dabei weit über den Bankbereich hinaus: Ohne funktionsfähiges Girokonto geraten Gehaltseingänge, laufende Verpflichtungen und der gesamte Zahlungsverkehr ins Stocken. So kommt nach und nach ein sehr ungünstiger Kreislauf in Gang.
Herkunftsnachweis nach Bankkündigung: Verspätet, aber unverzichtbar
Die zentrale Frage, die uns Mandanten in dieser Situation stellen, lautet: Ergibt die Erstellung eines Herkunftsnachweises überhaupt noch Sinn, wenn die Bank bereits gekündigt hat?
Aus unserer anwaltlichen Erfahrung ist die Antwort eindeutig: Ja! Ein belastbarer Herkunftsnachweis ist nach der Kündigung nicht weniger wichtig – im Gegenteil. Er ist Voraussetzung dafür, bei einem neuen Kreditinstitut erfolgreich ein Konto zu eröffnen, weil gerade Antragsteller mit einer vorangegangenen Kontokündigung seitens einer Bank einer besonders sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Darüber hinaus kann ein nachträglich erstellter qualifizierter Herkunftsnachweis dazu beitragen, ein laufendes FIU-Verfahren positiv zu beeinflussen und Rückfragen des Finanzamts erfolgreich zu begegnen. Zudem kann er die Grundlage für eine Korrektur unberechtigter Schufa-Einträge sein.
Unsere anwaltliche Unterstützung im Überblick
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten, die einen Nachweis für ihr Kryptovermögen benötigen – auch und gerade dann, wenn die Bank eine Kündigung bereits ausgesprochen hat.
- Erstellung des Herkunftsnachweises
Wir rekonstruieren die vollständige Transaktionshistorie Ihrer Kryptowerte (soweit möglich), werten Wallet-Adressen, Börsendaten und Kontoauszüge systematisch aus und erstellen eine Dokumentation, die den regulatorischen Anforderungen der Kreditinstitute standhält. Wir machen zudem einen Compliance-Check mit einer Analysesoftware wie Chainalysis, um unbekannte Risiken sichtbar zu machen. - Vertretung im behördlichen Verfahren
Sollte infolge der Verdachtsmeldung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, übernehmen wir die Koordination mit den zuständigen Behörden und arbeiten bei Bedarf eng mit spezialisierten Strafverteidigern zusammen.
Frühzeitige Mandatierung ist entscheidend
Unsere Erfahrung zeigt: Je früher Betroffene anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich die Folgen einer Kontokündigung begrenzen. Doch auch in bereits fortgeschrittenen Fällen bestehen regelmäßig Handlungsoptionen, die den Weg zurück in einen geordneten Zahlungsverkehr ermöglichen.
Wir bieten Ihnen eine vertrauliche Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir zeigen Ihnen auf, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall geboten sind.
