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Der richtige Kontenrahmen für Ihre Nonprofit-Organisation

Der richtige Kontenrahmen für Ihre Nonprofit-OrganisationWas ist ein Kontenrahmen?

Im Rechnungswesen wird das Gerüst für die Erstellung der Buchhaltung als Kontenrahmen bezeichnet. Durch ihn werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in vergleichbare und nachvollziehbare Kategorien eingeteilt und damit sinnvoll gegliedert.

Welche Kontenrahmen gibt es?

Es gibt zwei sogenannte Standardkontenrahmen (SKR), die für alle Branchen geeignet sind:

  • SKR 03 orientiert sich an den Unternehmensprozessen.
  • SKR 04 orientiert sich am Aufbau des Jahresabschlusses.

Daneben existieren Kontenrahmen, die für bestimmte Branchen vordefiniert sind und sich an die jeweiligen Gegebenheiten der Branche anpassen. So gibt es auch einen speziellen Kontenrahmen für NPOs.

Was muss beim Kontenrahmen für NPOs beachtet werden?

Die Buchführung gemeinnütziger Organisationen weist im Vergleich zu anderen Körperschaften zahlreiche Besonderheiten auf. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an einen Kontenrahmen, der diese Besonderheiten abbildet. Steuerrechtlich gibt es für NPOs allerdings keine Verpflichtung, einen bestimmten Kontenrahmen zu nutzen.

Wichtig ist nur, dass

  • die Aufzeichnungen geordnet vorgenommen werden,
  • Einnahmen und Ausgaben getrennt nach den vier Sphären aufgezeichnet werden und
  • bei der Kontierung die Gliederungsvorgaben des EÜR-Vordrucks bzw. die Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und Bilanz berücksichtigt werden.

Entscheidend für die Wahl des Kontenrahmens ist stets das Informations- und Organisationsbedürfnis der NPO.

Was ist der branchenspezifische Kontenrahmen für NPOs?

Der branchenspezifische Kontenrahmen für NPOs ist der Sonderkontenrahmen (SKR) 49. Dieser Kontenrahmen gliedert die Einnahmen und Ausgaben zunächst nach den vier steuerlichen Bereichen und erst dann nach Erlös- und Kostenarten. Im Vergleich zu den Standardkontenrahmen (SKR 03 und 04) sind die Konten im SKR 49 erheblich eingeschränkt. Darauf gilt es in der laufenden Buchhaltung besonders zu achten, da es sonst schnell zu einer falschen Sphären-Zuordnung kommen kann. Für den Nutzer bedeutet das in der Praxis, dass für Geschäftsvorfälle, die regelmäßig anfallen, ggf. Konten ergänzt werden müssen.

Für wen ist der SKR 49 zu empfehlen?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, den Kontenrahmen SKR 49 zu benutzen. Kleinere NPOs, die ausschließlich Einnahmen und Ausgaben in der ideellen Sphäre, also dem nichtunternehmerischen Bereich, haben, brauchen z.B. keinen nach den vier Sphären gegliederten Kontenrahmen. Sie können auf einen der Standardkontenrahmen zurückgreifen, müssen dann aber ggf. fehlende Konten in der entsprechenden Kontenart ergänzen.

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Für alle NPOs, die auch in anderen Sphären Einnahmen und Ausgaben haben, und keinen eigenen Kontenrahmen erstellen wollen, bietet sich in aller Regel der SKR 49 an. Denn: Steuerrechtlich gilt die Vorgabe der Aufteilung nach den vier Sphären, was besondere Anforderungen an die Buchhaltung stellt. Diese können die Standardkontenrahmen nicht erfüllen.

Unsere erfahrenen Steuerberater stehen Ihrer NPO gerne für alle Fragen rund um die Buchhaltung zur Verfügung.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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