Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat große und kleine Versicherungsunternehmen bezüglich ihrer informationstechnischen Infrastruktur geprüft und dabei schwerwiegende Mängel festgestellt. Es fehlte an automatisierten internen Prozessen, der Feststellung schutzbedürftiger Daten und der Beaufsichtigung externer IT-Dienstleister.
Eine mangelhafte IT-Infrastruktur stellt einen Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz dar. Kommt es hierdurch z.B. zu einer Datenpanne, drohen empfindliche Bußgelder sowie zivilrechtliche Ansprüche betroffener Kunden. Auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Abwicklung eines Versicherungsunternehmens können durch die BaFin angeordnet werden.
Rechtliche Anforderungen an IT-Infrastruktur technisch umsetzen
Versicherungsunternehmen sollten sich daher von dem Gedanken verabschieden, dass Internet und IT für sie noch „digitales Neuland“ sind. Vielmehr erwartet der Gesetzgeber von ihnen, Vorreiter der Digitalisierung zu sein. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und Haftungsrisiken auszuschließen, bedarf es nicht nur ausführlicher Kenntnis der Rechtslage, sondern auch einer Affinität zu IT-Systemen, um Recht in Praxis umsetzen zu können. Unser erfahrenes Beratersystem aus auf IT-Recht spezialisierten Experten berät Sie gerne dabei, Ihre IT-Systeme auf Vordermann zu bringen.
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