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GmbH mit gebundenem Vermögen: Modell für nachhaltiges Unternehmertum?

GmbH mit gebundenem Vermögen: Modell für nachhaltiges Unternehmertum?

Trotz aller Erwartungen in die Versprechen der scheidenden Regierung ist es bislang nicht zur Einführung einer GmbH mit gebundenem Vermögen als neue Rechtsform gekommen. Spannend dürfte nunmehr sein, ob und inwieweit die neue Regierung das Konzept wiederaufnimmt. Doch worum geht es im Einzelnen?

Neue Rechtsform: GmbH mit gebundenem Vermögen

Die GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) ist ein innovativer Vorschlag zur Schaffung einer neuen Rechtsform, die auf langfristige Unternehmensführung und Vermögensbindung abzielt. Sie soll Unternehmen ermöglichen, Gewinne reinvestieren zu können, ohne den Zwängen des Kapitalmarkts oder der Gewinnmaximierung für Gesellschafter unterworfen zu sein. Doch das Konzept ist nicht ohne Kritik: Governance-Probleme, steuerliche Risiken und der Vorwurf einer überflüssigen Rechtsform stehen im Raum. Was bedeutet diese Entwicklung für gemeinnützige Organisationen und nachhaltig orientierte Unternehmen?

Hintergrund des Modells

Die GmbH-gebV wurde von der Stiftung Verantwortungseigentum initiiert und zielt darauf ab, eine dauerhafte Bindung des Gesellschaftsvermögens zu gewährleisten. Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen reinvestiert oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter agieren dabei als Treuhänder, die das Unternehmen langfristig erhalten wollen. Anders als bei einer klassischen GmbH oder einer Stiftung bleibt die Flexibilität der Unternehmensführung erhalten, während gleichzeitig eine strikte Vermögensbindung durch Mechanismen wie Berichtspflichten und externe Prüfungen sichergestellt wird.

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Diese Rechtsform richtet sich insbesondere an Unternehmer, die ihr Lebenswerk unabhängig von Kapitalmarktinteressen sichern wollen, aber auch an Start-ups, die langfristige Nachhaltigkeit über kurzfristige Gewinne stellen. Beispiele wie Bosch und Zeiss zeigen, dass ähnliche Strukturen bereits erfolgreich umgesetzt wurden – allerdings mit komplexen und kostenintensiven Konstruktionen.

Stärken und Schwächen der GmbH-gebV

Der Vorschlag zur GmbH-gebV wird kontrovers diskutiert. Befürworter sehen darin eine Chance für nachhaltiges Unternehmertum und eine Lösung für Nachfolgeproblematiken in Familienunternehmen. Kritiker hingegen warnen vor strukturellen Schwächen:

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen bemängelt fehlende Kontrollmechanismen. Ohne finanzielle Anreize könnten Gesellschafter weniger motiviert sein, ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Zudem könnten Informationsasymmetrien zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern zu Fehlentwicklungen führen.

Es besteht die Sorge, dass die GmbH-gebV als Steuersparmodell missbraucht werden könnte. Beispielsweise könnten verdeckte Gewinnausschüttungen schwer kontrollierbar sein. Auch bei der Liquidation könnten Umgehungsmöglichkeiten entstehen.

Da keine Ausschüttungen möglich sind, könnte es schwierig sein, neue Investoren zu gewinnen oder in Krisenzeiten frisches Eigenkapital zu beschaffen. Dies könnte die Insolvenzgefahr erhöhen.

Kritiker argumentieren, dass bestehende Rechtsformen wie Stiftungen oder klassische GmbHs bereits ausreichend Gestaltungsspielraum bieten. Die Einführung einer neuen Rechtsform sei daher überflüssig. Die dauerhafte Vermögensbindung wird schließlich auch als Eingriff in die Freiheit zukünftiger Generationen gesehen, da diese nicht mehr über das Gesellschaftsvermögen verfügen können.

Neue Rechtform notwendig?

Die GmbH-gebV ist ein spannender Ansatz für Unternehmen, die sich langfristig dem Gemeinwohl oder nachhaltigen Zielen verschreiben wollen. Sie könnte insbesondere für gemeinwohlorientierte Organisationen interessant sein, die unternehmerisch tätig sind und ihre Gewinne reinvestieren möchten. Sollte es zur Einführung einer entsprechenden Rechtsform kommen, wären die o.g. Vor- und Nachteile allerdings nochmals sorgsam abzuwägen.

Für gemeinnützige Organisationen stellt sich die Frage, ob sie von einer solchen Rechtsform profitieren könnten oder ob bestehende Modelle wie gGmbHs ausreichend sind. Durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen lassen sich auch heute schon auf Basis der bestehenden Rechtslage teils sehr ähnliche Gestaltungsansätze modellieren. Die Experten aus unserem NPO-Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu entwickeln und Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Ziele zu unterstützen.

Weiterlesen:
Gemeinnützige Gesellschaftsformen im Überblick

Elmar Krüsmann

Rechtsanwalt Elmar Krüsmann ist auf die Beratung von Nonprofit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert. Oftmals ist er dabei auch mit grenzüberschreitendem Bezug tätig.

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