Presseberichten zufolge fordert der Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer (CDU), den Gemeinnützigkeitsstatus des Vereins Campact e.V. zu überprüfen. Campact setzt sich aktuell beispielsweise gegen TTIP ein. Der wesentliche Vorwurf Pfeiffers: Die Organisation starte zu häufig Kampagnen zu tagespolitischen Themen. Dies sei mit der Abgabenordnung nicht zu vereinbaren. Außerdem sei, so Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, der Umgang der Organisation mit Datenschutzvorschriften bedenklich.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich begrenzt politisch engagieren
Gemeinnützigen Organisationen ist es nicht per se verboten, sich politisch zu engagieren. Der BFH hat schon 2011 festgestellt, dass eine Körperschaft auch dann ausschließlich ihren gemeinnützigen Satzungszweck fördert, wenn sie gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen ihres Satzungszwecks Stellung nimmt. Denn häufig ist die begünstigte Tätigkeit zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden. Die Tagespolitik dürfe nur nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft sein.
Ferner müssen gemeinnützige Organisationen generell Recht und Gesetz befolgen, kurz: allgemein die Rechtsordnung beachten, also z.B. auch datenschutzrechtliche Vorgaben befolgen. Zum Entzug der Gemeinnützigkeit können solche Verstöße andererseits nur dann führen, wenn ihnen ein gewisses Gewicht zukommt. Der vom Staat zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet es, die Gemeinnützigkeit schon bei kleinsten Verstößen abzuerkennen. Ein solches Verhalten wäre unverhältnismäßig.
Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus ist oft existenzbedrohend
Der Entzug der Gemeinnützigkeit hat nämlich nicht selten existenzbedrohende Auswirkungen für die betroffene Organisation. Zum einen drohen ihr Steuernachzahlungen, zum anderen entfällt die Berechtigung, Spendenbescheinigungen auszustellen. Damit geht jeder steuerrechtliche Anreiz für Spender verloren, die Organisation zu unterstützen. Für Organisationen, die maßgeblich auf Spendeneinnahmen angewiesen sind, kann das ein herber Schlag sein.
Attac wurde die Gemeinnützigkeit bereits entzogen
Compact ist nur eine von mehreren „Aktivistenorganisationen“, denen aktuell Ärger mit den Finanzbehörden ins Haus steht. Bereits 2014 war Attac die Gemeinnützigkeit entzogen worden – mit demselben Argument: Attac verhalte sich zu politisch. Attac wehrt sich derzeit juristisch gegen den Entzug. Ob Compact das gleiche Schicksal blüht, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass das zuständige Finanzamt die Pressemeldungen zum Anlass nehmen wird, sich die Aktivitäten des Vereins Compact noch einmal genauer anzuschauen.
Ihre Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen zum Thema Gemeinnützigkeitsrecht haben oder Ihrer Organisation gar der Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus droht, sind wir für Sie da und setzen uns für Ihre Gemeinnützigkeit ein. Melden Sie sich gerne bei uns.
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