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Fristverlängerung: Corona-Schlussabrechnungen bis 31.08.2023

Corona-Schlussabrechnungen bis 31.08.2023

BMWK reagiert auf hohe Antragszahl

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wurde heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens haben Betroffene nun Zeit bis zum 31.8.2023.

Nachfrist sogar bis 31.12.2023

Manchmal ist im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich. Bis zum 31.8.2023 kann daher ebenfalls im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden.

Die verlängerten Einreichungsfristen gelten für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV).

Für Fragen zur Abrechnung von Coronahilfen, Teilbewilligungsbescheiden und Ablehnungsbescheiden stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen aus uns zu!

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Maximilian Segbers

Rechtsanwalt Maximilian Segbers ist in den Rechtsgebieten Steuerrecht und Zollrecht spezialisiert. Er ist vom Standort Stuttgart aus tätig und berät standortunabhängig mittelständische Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland.

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