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Familienheimschaukel: Vorteile bei Schenkungsteuer nutzen

Unser Blog zur Familienheimschaukel im Video zusammengefasst

Im Rahmen einer vorausschauenden Nachfolgeplanung innerhalb der Familie geht es vor allem um die Vermeidung von Schenkungsteuer bzw. künftiger Erbschaftsteuer. Oftmals reichen die Freibeträge zwischen den Familienmitgliedern für eine steuerfreie Nachfolge nicht aus, insbesondere weil das Vermögen zwischen den Ehegatten sehr ungleich verteilt ist. Eine interessante Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehegatten steueroptimiert zu übertragen, ist die „Familienheimschaukel“.

Speziell für Ehegatten, deren Vermögen ungleich verteilt ist und die gemeinsam in einer Immobilie („Familienheim“) leben, kann sich ein näherer Blick auf dieses Gestaltungsinstrument lohnen.

Was ist ein Familienheim?

Ein Familienheim ist die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie. Sie muss den Mittelpunkt des familiären Lebens bilden. Eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus scheiden daher als Familienheim aus.

Welche Besonderheiten gelten steuerlich bei einem Familienheim?

Familienheimschaukel: Vorteile bei Schenkungsteuer nutzen

Eine Zuwendung des Familienheims zu Lebzeiten zwischen Ehegatten ist von der Schenkungsteuer vollständig befreit – ohne Wenn und Aber. Das heißt, es gibt keinerlei weitere Voraussetzungen.
Auch die Veräußerung einer Immobilie ist einkommensteuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

„Familienheimschaukel“ in drei Schritten

Nehmen wir an, der Ehemann Anton ist der vermögendere Partner in der Ehe. Er möchte gerne Vermögen steuerfrei auf seine Ehefrau Birgit übertragen.

  1. Das könnte er tun, indem er ihr seinen Anteil an der Villa im Vorort von Stuttgart im Wert von 3 Mio. Euro, die den beiden gemeinsam gehört, schenkweise – steuerfrei – überträgt. Birgit besitzt dann die gesamte Immobilie, allerdings noch kein Cash.
  2. Mit zeitlichem Abstand von idealerweise ein paar Jahren kann Anton das nun Birgit gehörende Familienheim von ihr käuflich erwerben. Birgit erhält auf diese Weise steuerfrei den Wert der Immobilie in Euro, also z.B. 3 Mio. Euro. Natürlich könnte Birgit die Immobilie auch steuerfrei an einen beliebigen Dritten für z.B. 3 Mio. Euro verkaufen. Im Ergebnis werden jedenfalls bei Birgit Geldvermögenswerte geschaffen. Sie hat nun 3 Mio. Euro liquides Kapital, das sie vorher nicht hatte.
  3. Möchte das Ehepaar jeweils zu ½ Eigentümer sein, kann Anton dann natürlich erneut – idealerweise wieder mit etwas zeitlichem Abstand – 50% der Immobilie an seine Frau – steuerfrei – verschenken. So ist der Ausgangszustand wiederhergestellt: Beide Ehepartner sind zu jeweils ½ Eigentümer. Birgit ist aber um 3 Mio. Euro vermögender, ohne dass 1 Cent Steuer angefallen ist.

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Die vorweggenommene Übertragung bestimmter Vermögenswerte zwischen den Ehegatten im Rahmen der „Familienheimschaukel“ bietet viele interessante Gestaltungsmöglichkeiten und kann richtig umgesetzt zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Wie immer steckt der Teufel im Detail, so dass eine Familienschaukel im Vorfeld gut überlegt sein sollte, damit das „Schaukeln“ nicht zu unliebsamen steuerlichen Überraschungen führt.

Gerne unterstützt Sie unser erfahrenes Team bei der Auswahl der für Sie passenden Gestaltung auch über die Familienheimschaukel hinaus.

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Harald Wissler

Harald Wissler ist als Senior Associate Financial Services im Bereich des internationalen Steuerrechts für unsere Kanzlei tätig. Er unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen zu steuerrechtlichen Fragestellungen in grenzüberschreitenden Fällen sowie bei der Ein- und Auswanderung und dem Betreiben von inländischen Zweigniederlassungen. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich neben dem deutschen und ausländischen Steuerrecht auch mit Doppelbesteuerungsabkommen.

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