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Einladung zur Mitgliederversammlung rechtzeitig verschicken

Bestimmt die Satzung eines Vereins eine Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, an dem mit dem Zugang der Einladungen an alle Mitglieder gerechnet werden kann. Die Einladung muss rechtzeitig zur Post aufgegeben werden, damit der Post nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge genügend Zeit bleibt, die Einladungen zuzustellen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Mai 2015 entschieden.

Keine Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten

Der Streit entbrannte im vorliegenden Fall, als mehrere Mitglieder eines Vereins offenbar keine Einladungen zu einer Mitgliederversammlung erhalten hatten, bei der der Vorstand neu gewählt wurde. Ein nach Ungarn umgezogenes Vereinsmitglied hatte die Einladung wohl erst Wochen später erhalten. Der Vorstand beteuerte hingegen, die Einladungen 16 Tage vor der Versammlung in die Post gegeben zu haben. Dennoch meinten die übergangenen Mitglieder, die Vorstandswahlen müssten wiederholt werden.

Das sah das OLG München nicht so: Bis auf die Einladung für das ungarische Vereinsmitglied seien die Einladungen rechtzeitig versandt worden. Die Vorstandswahlen müssten deshalb nicht wiederholt werden, weil die eine Stimme des ungarischen Vereinsmitglieds nichts am Ergebnis der Vorstandswahlen geändert hätte.

Mitglieder brauchen Zeit, sich auf Mitgliederversammlung einzustellen

Für die Berechnung der korrekten Frist seien die Regelungen der Vereinssatzung auszulegen. Die Satzung bestimmte, dass die Einladung „mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin zu erfolgen“ habe. Dem Wortlaut sei nicht eindeutig zu entnehmen, ob es für die Wahrung der Frist auf den Versand oder auf den Zugang der Einladungen ankomme, so das Gericht. Nach der Rechtsprechung des BGH komme es darauf an, den Vereinsmitgliedern Dispositionsschutz zu gewähren, sprich: genügend Zeit, um sich auf den Termin und den Inhalt der Mitgliederversammlung einzustellen. Insofern komme es nicht auf den tatsächlichen Zugang an. Anknüpfend an den Zeitpunkt des Versands sei vielmehr entscheidend, wann für gewöhnlich mit dem Zugang gerechnet werden könne. Normalerweise brauchen Briefe einen Werktag, um zugestellt zu werden. Für gewöhnlich hätten die Einladungen also 14 Tage vor der Versammlung zugehen müssen. Das genügte dem Gericht.

OLG München, Beschluss vom 11.05.2015 – Az. 31 Wx 123/15

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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2 Antworten zu "Einladung zur Mitgliederversammlung rechtzeitig verschicken"

  1. Lothar Treis sagt:

    was ist wenn nur per E-mail eingeladen wird, nicht alle Mitglieder haben eine E-Mail erhalten.
    zusätzlich wurde ein Aushang, außerhalb der Saison, am Clubhaus angebracht,
    ( Tennisclub nur Sommerbetrieb )
    haben Sie eine Antwort ?

    • Hallo Herr Treis,

      die Beantwortung dieser Frage hängt von einer individuellen Prüfung Ihrer Satzung ab. Grundsätzlich kann dort in der Tat geregelt werden, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail bzw. Aushang erfolgt.

      Wenn wir Ihnen konkret behilflich sein können, melden Sie sich einfach unter info@winheller.com oder 069 76 75 77 80.

      Mit freundlichen Grüßen
      Alexander Vielwerth

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