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NPOs mit eigener App: Viele Möglichkeiten und Vorteile

Viele Smartphone-Besitzer nutzen lieber Apps

Es ist bekannt, dass viele Smartphone-Nutzer lieber über ihre Apps auf bestimmte Inhalte zugreifen statt über den Browser. Apps lassen sich schließlich ohne große Mühe über den App Store installieren und ermöglichen einen Zugriff auf Inhalte im wahrsten Sinne im Handumdrehen. Dadurch ist insgesamt eine Abkehr vom klassischen Browser durch die vermehrte Nutzung von Apps zu verzeichnen.

Vorteile durch Apps

NPOs mit eigener App

Viele moderne Apps verfügen über ein In-App-Spendenfeature, das die Spendenbereitschaft erhöht.

Die Installation von Apps ist auf jedem Smartphone möglich, sodass eine Vielzahl von Nutzern erreicht wird. Apps, die man sich über den App Store herunterlädt, sind überwiegend auch offline verfügbar. Dabei sind die Daten im Offlinemodus gespeichert, sodass der Nutzer auch offline über die App auf Dienste und Daten zugreifen kann.

Nicht nur für die Nutzer, sondern auch für Nonprofit-Organisationen können Apps vorteilhaft sein. Die Präsenz der Apps auf den Bildschirmen der Smartphones mit einem speziellen Format überzeugt viele Nutzer mehr als eine mobile Webseite. Der Zugriff erfolgt zudem schneller und einfacher.

Sind die Mitglieder bzw. Nutzer der Apps zufrieden, so besteht die Möglichkeit zur Bewertung dieser Apps. Zufriedene Nutzer und positive Bewertungen bedeuten mehr Installationen oder Käufe bzw. Spenden in der App. Zudem erscheinen erfolgreiche Apps auf den Listen in Apple’s App Store bzw. Google Play weit oben, sodass dadurch nochmals die Downloadzahlen der Apps stark ansteigen.

Bequeme In-App-Spendenfeature bei modernen Apps

Viele moderne Apps verfügen über ein In-App-Spendenfeature, welches sich als eine profitable Funktion erwiesen hat. Bei einem Spendenfeature innerhalb einer App können die Nutzer der App für gemeinnützige Organisationen spenden, indem sie ihre Bankdaten oder Kreditkarteninformationen hinterlegen bzw. über den Apple- oder Google-Account eine Spende anweisen. Dies ist bequem für Nutzer, da sie ohne große Umstände die nächste Spende tätigen können. Dadurch lässt sich eine größere Spendenbereitschaft erzielen, da auch spontane Spenden ohne komplizierte Formulare möglich sind. Daneben kann man auch durch In-App-Benachrichtigungen Inhalte verschicken, sodass mehr Interaktion zwischen Spender und Organisation geschaffen werden kann.

Apps auf spezielle Bedürfnisse angepasst

Eine App sollte außerdem auf spezielle Bedürfnisse ausgerichtet werden, um besonders attraktiv zu sein. Ein Beispiel hierfür ist die App des Deutsche Herzstiftung e.V., die als Online-Herzinfarktrisiko-Rechner, insbesondere für Menschen mit bereits manifester Herzerkrankung und Menschen, die die Gesundheit ihres Herzens maximieren wollen, dient. Diese App möchte ein digitalisiertes Partizipations- und Präventionsprogramm hinsichtlich der beim Menschen weit verbreiteten Herzerkrankungen aufbauen. Sie stellt Informationen und Neuigkeiten über Herzerkrankungen bereit und gibt Hinweise und Tipps sowie Anleitungen für gesunde Ernährung, Sport, Stressreduktion und Entspannung. Um individuelle und auf den einzelnen Nutzer zugeschnittene Informationen zu erhalten muss der Nutzer interagieren.

Mitteilungen auf Endgeräten erhöhen App-Nutzung

Apps können außerdem Mitteilungen, Push-Benachrichtigungen oder Erinnerungen versenden, wie beispielsweise bei der App des TASSO e.V., die an Europas größtes Heimtierregister angeschlossen ist. Die Nutzer der App können Suchmeldungen von vermissten Tieren abgeben und auch selbst solche Meldungen auf ihr Endgerät erhalten. Durch solche Meldungen oder Benachrichtigungen ist die Erreichbarkeit eines Nutzers schnellstens und überall möglich. Zusätzlich wird der Nutzer dadurch stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

Datenschutz beachten

Organisationen bedienen sich bei der App-Entwicklung oftmals eines externen Dienstleisters. Dabei können jedoch einige rechtliche Herausforderungen auftreten. Bei der Entwicklung sind insbesondere die Grundsätze des

zu beachten.

Vertragliche Regelungen zwischen NPO und App-Entwickler nötig

Bei einer externen App-Entwicklung ist es unerlässlich, dass man insbesondere

  • die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Organisation einerseits und Entwickler andererseits),
  • die Funktionstauglichkeit der App auf bestimmten mobilen Endgeräten sowie
  • die Mängelgewährleistungsrechte

vertraglich festhält. Genauso sollten Regelungen zu möglichen rechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, Nutzung oder Verbreitung der App auftreten können, getroffen werden. Empfehlenswert ist außerdem festzuhalten, dass die App die vom App Store gestellten Bedingungen erfüllen sollte.

Haftungsverteilung sollte transparent sein

Die Haftungsverteilung bei Schäden, die durch die Verwendung der App bei Nutzern entstehen können, sollte ebenfalls in dem Vertrag geregelt sein. Grundsätzlich haftet in solchen Fällen nicht der App-Entwickler, sondern die auftraggebende Organisation selbst. Abweichende Regelungen hierzu sind möglich.

Regelungen zu Updates ebenfalls erforderlich

Damit eine App immer auf dem neusten Hard- oder Softwarestand ist und einwandfrei funktionieren kann, sind Updates auf den Endnutzergeräten erforderlich. Deshalb sollten im Vertrag Regelungen enthalten sein, die bestimmen, wer diese Anpassungen und in welcher Art und Weise vorzunehmen hat. In der Regel nimmt der App-Entwickler die Updates oder neuen Features vor.

Falls Sie Interesse an einer Innovation für Ihre Organisation haben, melden Sie sich bei uns. Wir haben bereits mehrere Mandanten bei der Entwicklung von Apps unterstützt und beraten auch Sie gerne umfassend bei den rechtlichen Herausforderungen der Entwicklung und Nutzung Ihrer App.

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Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

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