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Corona-Hilfsgelder locken selbsternannte Unternehmensberater an

Unternehmensberater und Corona-HilfsgelderStaatshilfen in Coronazeiten klingen für Unternehmer und Unternehmensberater attraktiv. Jedoch locken die staatlichen Gelder auch windige Geschäftsleute an. Immer wieder bekommen wir mit, dass selbsternannte Unternehmensberater versuchen, über eine seriöse Erscheinung und einen schlichten Antrag, Staatshilfen in Millionenhöhe zu beziehen.

Antrag für einen Zuschuss vom Unternehmer selbst zu stellen

Unternehmer und Selbständige können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Anträge für Zahlungszuschüsse durch den Staat stellen, um die Kosten der Inanspruchnahme einer speziellen Unternehmensberatung in Zeiten der Coronapandemie beglichen zu bekommen.

Vorsicht vor Pseudo-Unternehmensberatern geboten

Das Erlangen der Zuschüsse ist relativ einfach. Deshalb animieren viele Unternehmensberater ihre Kunden dazu, Anträge für eine solche Staatshilfe zu stellen, die dann letztendlich jedoch die Berater erhalten. Das Fördergeld erhält nämlich nicht das Unternehmen, das beraten wird, sondern der Unternehmensberater selbst.

Bei der Auswahl des Unternehmensberaters ist zu berücksichtigen, dass nicht alle ausreichend qualifiziert sind. Bei vielen Unternehmensberatern steht unserer Beobachtung nach und diversen Medienberichten zufolge nicht die kompetente Beratung ihrer Kunden im Vordergrund, sondern die Einnahme der Staatshilfe in Höhe von 4.000 Euro. Dabei greifen Unternehmensberater auf viele verschiedene „Drückermethoden“, wie beispielsweise das Versenden von aufdringlichen E-Mails und sogar Vor-Ort-Besuchen zurück, in denen sie ihre eigenen Kunden zur Antragstellung bewegen.

Zahlungszuschuss nur für bestimmte Zwecke

Die Staatshilfe kann jedoch nicht für jeden banalen Zweck eingesetzt werden. Sie soll unter anderem für „konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen, zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit“ Verwendung finden.

Einige Unternehmensberatungsfirmen werben unter anderem mit einem kostenlosen Marketingkonzept, welches mittelbar das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanziere. Die Staatshilfe bekommt somit ein anderes Image verliehen. Der eigentliche Sinn und Zweck der Unternehmenshilfe rückt dadurch leider in den Hintergrund.

Der falsche Berater profitiert, das Unternehmen nicht

Bei der Auswahl des richtigen Beraters sollten Unternehmen und NPOs also darauf achten, welche Leistung konkret angeboten wird, wie wertvoll diese ist und insbesondere, welche Qualifikation der Berater hat, um eine kompetente Beratung zu erbringen. Wählt man den „falschen“ Berater, profitiert von der Staatshilfe letztendlich nur der Berater. Das ist nicht der Sinn der Beihilfe, Unternehmen in der Krise zu helfen.

Geschäftsführer können haften

Es ist ferner nicht ausgeschlossen, dass Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder bei der Wahl eines offensichtlich ungeeigneten Beraters in Haftung genommen werden können, da sie durch eine offensichtliche Fehlauswahl letztlich ihrer Organisation (GmbH, AG, Verein, Stiftung) schaden. Gern beantworten wir Ihre Fragen.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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