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Bitcoin-Regulierung: Feedback der Bitcoin-Unternehmen als Basis der Gesetzgebung

Abseits einer schnellen Einstufung als Rechnungseinheiten durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und einigen Anfragen im Deutschen Bundestag zur Mehrwertsteuer spielen Bitcoins in Deutschland bisher keine bedeutende Rolle für den Staat. Ganz anders sieht es in Großbritannien aus.

Bereits im August letzten Jahres hat das britische Schatzamt einen sogenannten Call for Information zu digitalen Währungen gestartet. Vom Privatanwender bis zum internationalen Konzern war jeder eingeladen, einen Fragekatalog zu Kryptowährungen zu beantworten. Über 120 Antworten sind in den vergangenen Monaten dazu eingegangen. Nun hat das Schatzamt diese Antworten zusammengefasst und seine eigene Auffassung dazu geschrieben. Gleichzeitig hat sie Pläne formuliert, wie die Zukunft für digitale Währungen auf der Insel aussehen soll.

Kriminalitätsbekämpfung steht im Vordergrund

Interessant ist, dass dreiviertel der Einsender gefordert haben, Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung auch auf digitale Währungen anzuwenden. Der Fokus soll dabei auf den Börsen liegen, bei denen zurzeit der Umtausch von Bitcoin in staatliche Währung erfolgt. Die Behörde hat sich dem angeschlossen und wird im Laufe des Jahres verpflichtende Richtlinien für Bitcoinbörsen entwickeln. Es ist zu erwarten, dass diese vergleichbar mit den bereits bestehenden Identitätsprüfungsregeln für Banken sein werden.

Zudem weist Großbritannien auf das Verfahren vor der Financial Action Task Force hin, über das auch wir bereits berichtet haben. Im Juni wird diese einen weiteren Bericht zu virtuellen Währungen vorstellen. Die britische Regierung verspricht auf diesen Prozess einzuwirken.

Freiwilliger Verbraucherschutz

Neben der Kriminalitätsbekämpfung stand auch der Konsumentenschutz auf der Frageliste des Schatzamts. Hier stand insbesondere das Risiko im Vordergrund, dass Kunden ihre Einlagen bei Börsen durch Hacker, Insolvenz oder Betrug seitens der Anbieter verlieren. Dieses Risiko existiert auch bei klassischen Finanzinstituten, weshalb diese bereits staatlicher Aufsicht unterliegen.

Während in Deutschland die BaFin entschieden hat, dass sie auch Dienstleister im Bereich Bitcoin beaufsichtigen will, hat Großbritannien einen anderen Weg gewählt. Zusammen mit dem British Standards Institute wird das Schatzamt im Laufe des Jahres freiwillige Standards zum Konsumentenschutz entwickeln. Bitcoinbezogene Unternehmen  können sich diesen Standards dann freiwillig unterwerfen. Es bleibt somit Entscheidung des Verbrauchers, ob er ein Unternehmen, das den Standards folgt, einem Unternehmen ohne weitere Aufsicht vorzieht oder nicht.

Besonders erwähnenswert ist, dass viele Einsendungen das Vereinigte Königreich für ihre lockere Handhabe der virtuellen Währungen loben. Dies insbesondere in Abgrenzung zu den deutschen Regulierungsbehörden, die durch strenge Regulierung die Ausübung von Bitcoinunternehmungen  in ihrem Zuständigkeitsbereich stark erschwert haben.

Mehr zur Bewertung von Bitcoin durch die BaFin

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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