Bitcoin als Zahlmethode: Paypal und Neteller gehen voran

Während die Staatengemeinschaft noch um eine Regulierung von Bitcoin und anderen digitalen Währungen ringt, schreitet die Integration von Kryptowährungen im digitalen Zahlungsverkehr unermüdlich voran.

US-Börsenaufsicht muss Zahlung mit Bitcoin genehmigen

Die sicherlich wichtigste Nachricht ist, dass PayPal Bitcoin schrittweise mehr und mehr unterstützt. Im Zuge der Abspaltung des Online-Zahlungsdienstleisters von der Mutterfirma Ebay liegt nun ein öffentliches Formular an die US-Börsenaufsicht SEC vor. In diesem wird, wenn auch nur beiläufig, Bitcoin als zukünftige Zahlmethode erwähnt. Realisiert wird die Integration durch das Tochterunternehmen Braintree. Dieser Anbieter mobiler Zahlmethoden hat Partnerschaften mit drei der größten Bitcoinunternehmen – Coinbase, Bitpay und GoCoin – geschlossen. Einige US-Unternehmen können dadurch bereits jetzt ihren Kunden Bitcoin als Zahlmethode anbieten. Sollte sich dies bewähren, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch europäischen Kunden diese Option angeboten wird.

Kostenvorteil durch Bitcoin-Zahlung

Bereits heute unterstützt in Europa der Zahlungsdienstleister und Kreditkartenanbieter Neteller den Bitcoin. Neteller ermöglicht die Zahlung für diverse Onlinedienstleistungen über ein Netellerkonto. Dieses muss zunächst aufgeladen werden. Dazu stehen verschiedene Einzahlmöglichkeiten bereit. Lediglich die klassische Banküberweisung, GiroPay und Bitcoin sind kostenlos. Für andere Einzahloptionen wie Kreditkarten und Sofortüberweisungen erhebt Neteller hingegen 1.9% bis 3.5% Gebühren. Nutzer der digitalen Währung Bitcoin haben somit, wie auch bei anderen Anbietern, einen echten Kostenvorteil.

Regulatorisches Flickwerk in Europa

Trotz regulatorischem Flickwerk im Bereich virtueller Währungen, werden die Möglichkeiten für Kunden und Unternehmen mit Bitcoin zu bezahlen immer vielfältiger. Man kann nur hoffen, dass insbesondere die deutsche Bundesregierung die wachsende Bedeutung digitaler Währungen erkennt und einen sicheren Rechtsrahmen schafft. Sollten Sie bis dahin Fragen im Bereich Bitcoin haben, beraten wir Sie gerne – natürlich besteht auch bei uns die Zahlungsmöglichkeit mit Bitcoins.

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Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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