Airbnb-Vermieter aufgepasst! Wie wir schon mehrfach berichtet haben, hat die deutsche Finanzverwaltung bereits im Mai 2018 ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, wo das Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Firmensitz hat. Ziel der Anfrage war es, die Daten der Nutzer sowie die Höhe der Einkünfte aus Vermietungen zu ermitteln.
Nichtversteuerung von Einkünften ist Steuerhinterziehung
Spätestens jetzt ist klar, dass die Daten tatsächlich ausgewertet und teilweise schon an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet wurden. Da die Daten systematisch abgearbeitet werden, rechnen wir mit einer nahezu vollständigen Aufklärung und Entdeckung von Einkünften, die den Finanzämtern bisher verschwiegen wurden. Die Nichtangabe oder Zuwenigangabe von Einkünften aus Vermietung über Airbnb stellt eine strafbare Steuerhinterziehung dar.
Steuerhinterziehung über Airbnb hat nicht nur finanzielle Folgen
Auch wenn der hinterzogene Betrag gering ist, kann die Steuerhinterziehung hohe Strafen und empfindliche Nebenfolgen nach sich ziehen, wie z.B. den Schaden der eigenen Reputation. Auch ein Jagdschein oder eine Waffenbesitzberechtigung sind in Gefahr. Die Grenze zur Vorstrafe ist bei Steuerhinterziehung schnell erreicht und kann sich dann äußerst negativ auf die berufliche Zukunft auswirken. Außerdem kann es dann auch zu Problemen bei der Einreise in Visa-Länder kommen. Beim ESTA-Antrag für die Einreise in die USA wird nämlich beispielsweise nach Vorstrafen gefragt.
Welche Jahre sind betroffen?
Man unterscheidet zwischen der strafrechtlichen und steuerrechtlichen Verjährung, die sich sowohl von der Länge als auch bei Beginn bzw. Ende erheblich unterscheiden können. Strafrechtlich können die letzten fünf Jahre belangt werden, in besonders schweren Fällen (in der Regel bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro) 10 Jahre. Steuerrechtlich sind es 10 Jahre, sodass die Finanzämter auf jeden Fall die letzten Jahre auswerten werden.
Strafbefreiende Selbstanzeige kann noch eingereicht werden
Betroffene Vermieter können eine Strafe derzeit noch durch eine Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden abwenden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur möglich, solange die Tat noch nicht „entdeckt“ ist. Noch ist nicht klar, welcher Zeitpunkt dabei entscheidend ist: der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim zuständigen Finanzamt oder erst der Zeitpunkt, wenn der zuständige Sachbearbeiter den Vorgang geprüft hat und festgestellt hat, dass keine oder zu wenige Einkünfte aus Vermietung erklärt wurden? Aus diesem Grund ist es wichtig, möglichst frühzeitig und schnell eine Selbstanzeige abzugeben, um die Straffreiheit zu erlangen.
Selbstanzeige: Der Teufel steckt im Detail
Damit die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung hat, muss sie vollständig sein. Das heißt, der Steuerpflichtige muss alle fehlenden Angaben nachholen. Bei Einkünften aus der Airbnb-Vermietung besteht dabei die Schwierigkeit, Art und Umfang der Steuern zu überblicken: So können für eine Vermietung neben der Einkommensteuer auch Übernachtungsteuer, Kulturförderabgabe, Tourismustaxe oder Beherbergungsteuer sowie in Einzelfällen auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Laien ist daher zu raten, die Selbstanzeige durch einen Experten erstellen zu lassen. Sollten die Voraussetzungen der Wirksamkeit der Selbstanzeige nämlich nicht eingehalten werden, gelangt man nicht in den Genuss der Straffreiheit, sondern präsentiert die Beweise der Behörde auf dem Silbertablett.
Nicht nur steuerliche Risiken
Neben den steuerlichen Folgen droht auch das Risiko einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. In den meisten deutschen Großstädten gelten Zweckentfremdungsverbote für Wohnraum, worunter auch die Vermietung der eigenen Wohnung über Airbnb fällt – auch wenn hier noch vieles nicht abschließend geklärt ist.
Unsere Anwälte unterstützen Airbnb-Vermieter bei der Selbstanzeige
Gerne unterstützen unsere erfahrenen Rechtsanwälte Sie bei der Prüfung, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist und dann gegebenenfalls bei der Erstellung einer Selbstanzeige. Gerne prüfen wir auch, ob Ihr Sachverhalt unter ein Zweckentfremdungsverbot fällt. Sollte gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet worden sein, prüfen wir, ob Beweisverwertungsverbote vorliegen und legen gerne gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie fest. Melden Sie sich gerne unter info@winheller.com oder 069 76 75 77 80.
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