Immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile, die agile Softwareentwicklung mit sich bringt:
- Zügige und kontinuierliche Herstellung funktionierender Software
- Frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen durch frühe Testphasen
- Durchgängige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung der Software
- Flexibilität bei der Einbeziehung nachträglicher Änderungswünsche oder bei der Reaktion auf Veränderungen bei den Softwareanforderungen
- Regelmäßiger Austausch zwischen den Projektbeteiligten
Was dabei häufig übersehen wird, ist die unsichere Rechtslage, die eine agile Softwareentwicklung mit sich bringt. Daher empfehlen wir, dass von Anfang an ein eindeutiges Vertragswerk zur Umsetzung des Projekts geschaffen wird.
Die Grundidee agiler Softwareentwicklung
Es gibt verschiedene Methoden, um Software agil zu entwickeln. Die Gemeinsamkeit dieser Methoden besteht darin, dass die initiale Planungsphase reduziert wird, indem auf die Erstellung eines starren, im Einzelnen definierten Leistungskatalogs verzichtet wird.
Die konkrete Festlegung der einzelnen Leistungen erfolgt im Laufe der Entwicklungsphase. Damit wird nicht nur ein flexibles Vorgehen ermöglicht, sondern es werden auch Kosten und Zeit gespart, da schneller mit dem Entwicklungsprozess begonnen werden kann, der aus mehreren kurzen Projekteinheiten besteht.
Dienst- und Werkvertrag bei Softwareentwicklung
Da der Leistungsumfang zu Beginn des Projekts nur grob umrissen ist, stellt sich im Streitfall häufig die Frage, welche Leistungen konkret zwischen den Beteiligten geschuldet sind. Zur Beantwortung dieser Frage ist maßgeblich, ob der zwischen den Beteiligten geschlossene Vertrag rechtlich als Dienst- oder Werkvertrag einzuordnen ist. Bei einem Dienstvertrag wird lediglich ein Tätigwerden geschuldet, während bei einem Werkvertrag die Erbringung eines bestimmten Erfolgs geschuldet wird, weshalb in dem Fall auch Gewährleistungsrechte zugesprochen werden. Für die Einordnung kommt es daher entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung des Vertrages an.
Vertragsgestaltung bei agiler Softwareentwicklung
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Beteiligten vor Beginn ihres Projekts einen eindeutigen Vertrag aufsetzen, in dem die inhaltlichen Anforderungen an das Projektergebnis und eine angemessene Interessenverteilung festgehalten werden. Allerdings sollte die konkrete Ausgestaltung des Vertrages nicht dazu führen, dass die für die agile Softwareentwicklung kennzeichnende Flexibilität und die Beschleunigung des Entwicklungsprozesses verloren gehen.
Dies kann zum Beispiel durch die Vereinbarung eines Rahmenvertrages vermieden werden, der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Beteiligten festlegt. Die sich im Laufe der Entwicklungsphase ergebenden Leistungen können dann durch Einzelverträge geregelt werden, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen.
WINHELLER unterstützt Unternehmen bei der Vertragsgestaltung
Gerne unterstützen unsere erfahrenen Anwälte für IT-Recht Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Softwareentwicklungsverträge. Sie erreichen uns per E-Mail (info@winheller.com) oder Telefon (069 / 76 75 77 80).
Weiterlesen:
Unsere Beratungsleistungen rund um IT-Verträge
Cookie-Einwilligungen müssen aktiv angekreuzt werden