Vereine sind sog. juristische Personen (so wie z.B. auch Stiftungen, (g)GmbHs, Unternehmergesellschaften und Aktiengesellschaften), d.h. sie haben eigene Rechte und Pflichten wie Menschen „aus Fleisch und Blut“ (sog. natürliche Personen) auch. Sie können z.B. auch Verträge schließen, Eigentum besitzen, klagen und verklagt werden. Letztlich sind juristische Personen künstliche Gebilde, die sich das Recht ausgedacht hat.
Organe führen Entscheidungen herbei
Im Rechtsverkehr, z.B. beim Abschluss eines Vertrags, können diese künstlichen Gebilde natürlich nicht selbst handeln. Hierzu bedarf es Personen, die für sie einen Willen bilden und handeln. Diese Personen nennt man Organe. Typische Organe sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat oder das Kuratorium und der Geschäftsführer.
Mitglieder solcher Organe sind in der Regel natürliche Personen, die gemeinsam eine Entscheidung des Organs herbeiführen. Die Entscheidungen treffen die natürlichen Personen jedoch nicht für sich selbst, sondern für die juristische Person. Das Handeln des Organs wird also der juristischen Person wie eigenes Handeln zugerechnet.
Handeln beispielsweise die Vorstandsmitglieder eines Vereins in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder/ Organ, indem sie ein Auto kaufen, kaufen sie auf diese Art und Weise nicht persönlich für sich selbst das Auto, sondern für den Verein. Nur der Verein wird Vertragspartner des Verkäufers, auch wenn die Vorstandsmitglieder den Vertrag unterschreiben; nur der Verein wird dann auch Eigentümer des Autos.
Verein ≙ Körper
Man kann sich einen Verein daher auch als Körper vorstellen (deswegen wird ein Verein auch als „Körperschaft“ bezeichnet) und die einzelnen Entscheidungs- und Beratungsgremien als Organe, ohne die der Körper nicht überlebensfähig wäre.
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