Sponsoring bezeichnet im Allgemeinen die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen durch Unternehmen. Vielfach erfolgt eine Zuwendung von Geld, aber auch Sachmittel (Autos, Kleidung etc.) können Gegenstand von Sponsoring sein. Oft erwartet das Unternehmen dafür eine Gegenleistung in Form von Werbung (z.B. auf Trikots oder Internetseiten).
Sponsoring meist steuerpflichtig
Steuerlich ist die Abgrenzung von Spenden und Sponsoring ein überaus wichtiges Thema. Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung. Sie werden beim gemeinnützigen Empfänger im ideellen Bereich als steuerfrei eingeordnet und können vom Spender im Regelfall als steuermindernd berücksichtigt werden. Sponsoring hingegen erfolgt im Rahmen eines Austauschverhältnisses „Zuwendung gegen Werbeleistung“ und begründet in der Regel einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Eine reine Danksagung stellt z.B. noch keine Gegenleistung dar, bereits die Verlinkung eines spendenden Unternehmens auf der Website der gemeinnützigen Organisation wird allerdings als Werbung angesehen.
Schriftlicher Vertrag sinnvoll
Vielfach werden sich Spenden und Zuwendungen im Rahmen eines Sponsoringverhältnisses nicht scharf voneinander abgrenzen lassen. Es empfiehlt sich daher, bereits im Voraus einen schriftlichen Sponsoringvertrag zu schließen und dort die einzelnen Leistungen im Detail aufzuführen. So können einzelne Zahlungen klar in die „vier Sphären“ der Gemeinnützigkeit eingeordnet und gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
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Tags: Spenden, Steuerpflicht