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Was ist eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung?

Was ist eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung?

Was ist eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung?

Erhält eine gemeinnützige Organisation Spenden, bekommt der Spender hierfür eine Zuwendungsbestätigung. Die umgangssprachlich auch Spendenquittung oder Spendenbescheinigung genannte Bestätigung benötigt der Spender, um den gespendeten Betrag von seinem zu versteuernden Einkommen als Sonderausgabe abzuziehen und so die eigene Steuerlast zu senken.

Unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden können, ist in § 10b EStG geregelt: Demnach müssen die Zuwendungen freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung, also unentgeltlich erbracht worden sein. Zudem muss die Spende tatsächlich für die Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks des Spendenempfängers verwendet werden. Diese Vorgaben sollen durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Spenden bis 300 Euro

Für Spenden bis 300 Euro (200 Euro bis 31.12.2020) muss eine gemeinnützige Organisation keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Es reicht der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Aktuell betrifft dies Spenden bis 300 Euro. Der Spender benötigt dafür lediglich eine Buchungsbestätigung seiner Überweisung und einen Beleg des Spendenempfängers. Dieser Beleg des Spendenempfängers muss Angaben enthalten über den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, sowie über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer. Zudem muss der Beleg darüber informieren, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.

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Spender sollten vorher informiert werden

Um Spendern den vereinfachten Zuwendungsnachweis zu ermöglichen, empfiehlt es sich für gemeinnützige Organisationen, die Belege standardisiert zur Verfügung zu stellen. Der Beleg kann als PDF auf der Internetseite zugänglich gemacht werden oder einem vorgedruckten Überweisungsträger angehängt werden. In jedem Fall sollten Spender darüber informiert werden, dass eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung (in Verbindung mit dem Zahlungsnachweis wie z.B. Kontoauszug) ausreicht, um die Spende von der Steuer abziehen zu können. Die Spender warten dann nicht vergeblich auf Übersendung einer Zuwendungsbescheinigung.

Weiterlesen:
Versand von Zuwendungsbestätigungen per E-Mail
Professionelle Beratung im Spendenrecht

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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