Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führt die unterschiedliche Besteuerung von physischen Büchern einerseits und E-Books andererseits zwar zu einer Ungleichbehandlung, diese sei aber gerechtfertigt und daher hinzunehmen.
Höherer Umsatzsteuersatz für E-Books rechtmäßig
Der EuGH hat sich dem Gutachten der Generalanwältin Kokott angeschlossen und entschieden, dass der für E-Books geltende höhere Umsatzsteuersatz rechtmäßig ist. Während in Deutschland für physische Bücher der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% gilt, müssen für E-Books damit weiterhin 19% Umsatzsteuer bezahlt werden. Das Urteil ist nicht überraschend, weil sich der EuGH in den meisten Fällen der Ansicht der Generalanwälte anschließt. So auch hier: Die Ungleichbehandlung sei gerechtfertigt, weil sie der Vereinfachung des Steuerrechts diene.
Gesetzesänderung in Sicht
Das Ergebnis macht vor allem den vielen kleinen Verlagen zu schaffen, die ein großes E-Book-Sortiment unterhalten. Die Kritiker des derzeitigen Rechtszustandes können allerdings auf eine Gesetzesänderung hoffen. Auf EU-Ebene wird nämlich eine Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie diskutiert, die den Mitgliedsstaaten die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auch für E-Books ermöglichen würde.
Bis zu einer Änderung der Rechtslage wird jedoch noch viel Zeit ins Land gehen, denn nach einer Änderung der Vorschriften auf EU-Ebene bedürfen die Änderungen zu ihrer Wirksamkeit noch einer Gesetzesänderung auf Mitgliedsstaatenebene. Bis dahin bleibt es in Deutschland dabei: Die Umsatzsteuer auf E-Books beträgt 19%, auf physische Bücher hingegen nur 7%. Anderes kann freilich im Einzelfall für gemeinnützige Körperschaften gelten, die E-Books im Rahmen ihres Zweckbetriebs zum Verkauf anbieten. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG kann in diesen Fällen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% Anwendung finden.
EuGH, Urteil vom 07.03.2017, Az. C-390/15
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