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Warum lohnen sich Servicegesellschaften für NPOs?

Warum lohnen sich Servicegesellschaften für NPOs?Servicegesellschaften sind aus dem Betrieb großer NPOs, insbesondere im Gesundheits- und Pflegesektor, nicht wegzudenken. Aus gutem Grund, denn Servicegesellschaften bieten bei richtiger Gestaltung viele Vorteile. Hinzu kommt, dass die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 2020 die Errichtung solcher Servicegesellschaften und die Zusammenarbeit mit ihnen begünstigt.

Was sind Servicegesellschaften?

Servicegesellschaften sind Tochtergesellschaften einer gemeinnützigen Organisation, die Unterstützungsleistungen wie Gebäude- und Wäschereinigung, IT oder Verpflegung an die NPO als Muttergesellschaft erbringen. Oftmals ist die Historie so, dass diese Leistungen zunächst entweder von einem externen Dienstleister oder der NPO selbst erbracht wurden, dann aber auf eine Tochtergesellschaft übertragen bzw. von einer solchen übernommen wurden.

Warum werden Servicegesellschaften gegründet?

Für die Gründung von Servicegesellschaften sprechen viele Vorteile:

  • Schutz der Gemeinnützigkeit: NPOs dürfen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Droht die wirtschaftliche Betätigung einer NPO zum Selbstzweck zu werden, kann durch eine Ausgliederung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf eine Servicegesellschaft die Gemeinnützigkeit der NPO bewahrt werden.
  • Haftungsreduzierung: Wirtschaftliche Tätigkeiten bergen häufig höhere Haftungsrisiken für die NPO als ihre originären gemeinnützigen Zwecke. Wird die wirtschaftliche Betätigung durch eine Servicegesellschaft betrieben, bleibt das Vermögen der NPO vor diesen Risiken geschützt. Als Rechtsform der Tochtergesellschaft wird häufig die GmbH gewählt, die durch ihre Haftungsbeschränkung das Vermögen der NPO als Muttergesellschaft schützt. Das persönliche Haftungsrisiko für Entscheidungen verlagert sich zudem auf den Geschäftsführer der Tochtergesellschaft, sodass der (oft ehrenamtlich tätige) Vorstand der NPO sein eigenes Haftungsrisiko reduzieren kann.
  • Umsatzsteuer: Die NPO kann mit ihren eigenen Servicegesellschaften eine sogenannte umsatzsteuerliche Organschaft begründen. Die Folge: Die Leistungen zwischen NPO und ihren Tochtergesellschaften sind nicht mehr umsatzsteuerbar, sodass eine Umsatzsteuerbelastung der NPO eliminiert werden kann.
  • Weisungsrecht des Gesellschafters: Der NPO-Vorstand kann als Vertreter der NPO den Geschäftsführern der Servicegesellschaften bindende Weisungen erteilen und behält damit weiterhin die Kontrolle.

Gemeinnützigkeit auch für Servicegesellschaften von NPOs

Nach der bisherigen Rechtslage konnten Servicegesellschaften von NPOs nicht selbst auch als gemeinnützig anerkannt werden, da sie im Gegensatz zur Muttergesellschaft die steuerbegünstigten Zwecke nicht unmittelbar selbst verwirklichen. Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Ende 2020 ändert sich dies und es besteht seit Beginn des neuen Jahres die Möglichkeit auch Servicegesellschaften von NPOs als gemeinnützig anzuerkennen – jedenfalls dann, wenn ihre Leistungen die gemeinnützige Arbeit der Muttergesellschaft unterstützen und ihre Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen genügt. Mit der Anerkennung als gemeinnützige Gesellschaft sind die Servicegesellschaften dann von der Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer befreit und können Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

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Unterstützung bei der Gründung von Servicegesellschaften

Sie wollen Servicegesellschaften gründen, um Kosten zu sparen und Ihre eigenen Haftungsrisiken zu verringern? Sie wollen die Gemeinnützigkeit für Ihre bereits bestehenden Servicegesellschaften beantragen? Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht und Umstrukturierungen unterstützen Sie gern. Melden Sie sich gerne unter info@winheller.com.

Weiterlesen:
Umfassende Beratung zur Umstrukturierung von Nonprofit-Organisationen
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Das ändert sich 2021

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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