Deutsches Patent- und Markenamt fördert kleine und mittlere Unternehmen mit Zuschüssen
Die Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben sich gemeinsam dazu entschieden, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung ihrer IP-Rechte zu fördern.
Geringe Anzahl an Anmeldungen
Nur wenige deutsche KMU haben ihre Schutzrechte bislang registrieren lassen. Dies liegt einerseits an der mangelnden Kenntnis über das Erfordernis eines Schutzes, andererseits an der Unsicherheit im Hinblick auf die Gebühren. Bedenkt man, dass etwa 99 Prozent aller Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen sind, so fällt der Anteil der KMU, die ihre Marken, Patente oder Designs angemeldet haben, mehr als bescheiden aus.
Was wird vom EUIPO gefördert?
Das Förderprogramm, das am 01.01.2021 in Kraft tritt, ist 2021 mit 20 Millionen Euro dotiert. Das Programm bietet Zuschüsse für
Anmeldekosten für Patente, nationale und EU-Marken und -Designs in Höhe von 50 Prozent und/oder
Kosten einer zweistündigen Orientierungsberatung, auch Erst-IP-Audit genannt, zur Wertschöpfung und Risikovermeidung im Umgang mit geistigem Eigentum in Höhe von 75 Prozent.
Jedem Unternehmen steht insgesamt ein Zuschuss bis zu 1.500 Euro zu.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?
Von den Förderangeboten können Unternehmen Gebrauch machen, die die Kriterien eines KMUs erfüllen. Für die Einstufung eines Unternehmens als KMU darf es
die Anzahl von 250 Mitarbeitern und
einen Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro im Jahr oder
eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro
nicht überschreiten.
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
Die Einreichung des Antrags für die finanzielle Förderung ist zu bestimmten Terminen im Jahr 2021 und insgesamt nur bis zum 30.09.2021 möglich.
Es gibt keinen Grund zu warten!
Bei diesem Förderprogramm gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Der begrenzte Betrag von 20 Millionen Euro Förderzuschuss steht also nur solchen Unternehmen zu, die rechtzeitig einen ordnungsgemäßen Antrag stellen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Markenrecht prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen für das Förderprogramm qualifiziert ist, und bereiten Ihren ordnungsgemäßen Antrag für den Zuschuss vor. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu. Gern sind wir Ihnen behilflich, die IP-Rechte Ihres Unternehmens zu schützen.
Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.
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