Immer wieder beziehen Nonprofit-Organisationen auch politisch Stellung. So sehr die Akteure der Zivilgesellschaft zu politischen Themen auch eine eigene Meinung haben: Sie sollte sich nicht auf konkrete Parteien beziehen.
Keine Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Parteien
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) machte Schlagzeilen, als er keine Erste-Hilfe-Kurse für Mitglieder der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag durchführen wollte. Bereits gebuchte Kurse wurden seitens des Wohlfahrtsverbandes abgesagt. In einer Pressemitteilung hierzu hieß es, der ASB helfe zwar allen Menschen unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Bei Erste-Hilfe-Kursen handele es sich jedoch um von der unmittelbaren Hilfeleistung unabhängige Geschäftsbeziehungen – und solche wolle der ASB nicht mit jedem eingehen.
Ablehnung von Neumitgliedern aufgrund von Parteimitgliedschaft
Für Schlagzeilen sorgte auch der Präsident des Fußballclubs Eintracht Frankfurt, als er in einem Zeitungsinterview sagte, er wolle keine AfD-Mitglieder mehr aufnehmen und solche auch nicht als Fans im Stadion haben. Die damit verbundenen Äußerungen über die Partei führten zu einer Strafanzeige u.a. wegen Volksverhetzung. Das Verfahren wurde mittlerweile jedoch seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Vorsicht bei gemeinnützigen Akteuren!
Aktionen gegen bestimmte Parteien können für gemeinnützige Organisationen aus zwei Gründen problematisch werden. Zum einen dürfen sie sich nicht politisch betätigen, da sie ausschließlich ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgen sollen. Betätigen sie sich parteipolitisch, verstoßen sie gegen dieses Ausschließlichkeitsgebot und gefährden ihre Gemeinnützigkeit. Zum anderen gilt das Gebot der Förderung der Allgemeinheit. Eine gemeinnützige NPO kann den Kreis der Begünstigten zwar anhand sachlicher Gründe beschränken, ob die politische Orientierung aber generell ein solches geeignetes sachliches Kriterium ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Die parteipolitische Betätigung zulasten bestimmter Parteien ist nicht weniger kritisch als zu Gunsten einer Partei und sollte stets kritisch geprüft werden. Das Gebot der Förderung der Allgemeinheit gilt übrigens nicht bei mildtätigen oder kirchlichen Organisationen.
Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.
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