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Nachweisgesetz: Auch NPOs sollten Arbeitsverträge anpassen

Nachweisgesetz: Auch NPOs sollten Arbeitsverträge anpassen

Die Gesetzesnovelle zum Nachweisgesetz (NachwG) trat bereits im letzten Jahr in Kraft und ist gerade auch für gemeinnützige Organisationen bzw. NPOs relevant, da auch diese regelmäßig Arbeitnehmer beschäftigen. Jedoch haben viele Organisationen in Bezug auf die geltenden Neuerungen noch Handlungsbedarf, da sie diese in ihren Arbeitsverträgen noch nicht ausreichend umgesetzt haben. Im Folgenden wird daher kurz dargestellt, was das NachwG ist, wie die wichtigsten Neuerungen aussehen und welche Konsequenzen es haben kann, wenn diese nicht befolgt werden.

Das NachwG im Überblick

Das neue NachwG wurde am 23.06.2022 vom Bundestag verabschiedet und bezweckt in erster Linie den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit den Neuerungen setzte Deutschland eine Richtlinie des Europäischen Parlaments über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen um. Wenn Arbeitgeber zuvor grundlegende Angaben in den Arbeitsverträgen vernachlässigt haben, mussten sie zunächst nur prozessuale Nachteile für ihre Beweislast im gerichtlichen Verfahren befürchten. Doch dies hat sich nun geändert.

Wesentliche Angaben in Arbeitsverträgen

Auch Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen seit dem 01.08.2022 besonders darauf achten, dass ihre Arbeitsverträge einige zusätzliche Angaben enthalten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • die konkrete Bezeichnung oder Beschreibung der geschuldeten Tätigkeit
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen neben der Dauer der Befristung auch das konkrete Enddatum
  • die konkrete Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, wozu insbesondere die Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen gehören, die jeweils gesondert anzugeben sind, sowie insbesondere deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • die vereinbarte Arbeitszeit, einschließlich der vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten; bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • die Möglichkeit und die Voraussetzungen von Überstunden
  • Angaben zur betrieblichen Altersversorgung
  • das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, insbesondere das Schriftformerfordernis und die einschlägigen vereinbarten bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • bei einer Auslandsentsendung, die länger als vier Monate dauert, zusätzliche Angabe des Tätigkeitslandes

Zu betonen ist, dass die elektronische Form für den Nachweis der oben genannten Inhalte ausdrücklich ausgeschlossen ist, sodass diesen Anforderungen nur Arbeitsverträge in Schriftform genügen, d.h. sie müssen von den Parteien handschriftlich unterzeichnet werden.

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Bußgeld bei Verstoß gegen das NachwG

Auch wenn das Fehlen wesentlicher Inhalte nach dem NachwG nicht automatisch die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages bedeutet, so sind die drohenden Sanktionen nicht zu vernachlässigen. Denn ein Verstoß gegen das neue NachwG kann Bußgelder für den Arbeitgeber nach sich ziehen, die im Einzelfall teuer werden können. So kann bei einem Verstoß gegen das NachwG ein Ordnungsgeld von bis zu 2.000 Euro pro Arbeitsvertrag verhängt werden. Der Verstoß gegen das NachwG kann dabei von jedem, sogar von einem unbeteiligten Dritten angezeigt werden.

Handlungsbedarf für NPOs – WINHELLER unterstützt bei der Umsetzung

Organisationen wie z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs sollten daher ihre Vertragsmuster sowie die laufenden Arbeitsverträge prüfen und bei Bedarf an die wesentlichen Inhalte anpassen. Vor allem sämtliche ab dem 01.08.2022 geschlossenen Arbeitsverträge sollten mit Blick auf die Neuerungen im NachwG betrachtet und ggf. neu aufgesetzt werden.

Wir empfehlen den Personalverantwortlichen vor allem, rechtzeitig zu handeln und sich im Zweifel juristischen Rat einzuholen. Unsere Anwälte im Arbeits- und Gemeinnützigkeitsrecht beraten Sie bei allen Fragen betreffend die Neuerungen des NachwG und unterstützen Sie bei der Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen. Kommen Sie gerne auf uns zu.

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Arbeitsvertragsgestaltung

Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

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