Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt gerade auch unliebsame Meinungen. Dass dies auch für verfassungsfeindliche Parteien gilt, hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klargestellt.
Im Europawahlkampf hängte die verfassungsfeindliche Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Wahlkampfplakate mit der Losung „Migration tötet!“ auf. Dazu waren mit Kreuzen diverse Ortschaften markiert, in dem Menschen durch Gewalttaten von Migranten getötet worden waren.
Nachdem ihr von der Stadt aufgegeben wurde, die Plakate zu entfernen, zog die Partei hiergegen vor Gericht. Aber sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht wiesen die Klagen der NPD ab. Ihrer Ansicht nach zielten die Wahlplakate darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Dies sei ein Angriff auf die Menschenwürde aller Migranten, sodass die Wahlplakate zu Recht abgehängt werden mussten.
Bundesverwaltungsgericht erklärt die Meinungsfreiheit
In der Revision hat das BVerwG nunmehr anders entschieden und die Anordnung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Im Rahmen der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit komme es demnach nicht darauf an, welche Aussage die NPD tatsächlich treffen wollte. Vielmehr komme es darauf an, was ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum tatsächlich verstehe.
Danach sei es nicht zwingend, dass die Aussage auf alle in Deutschland lebenden Migranten abzielt. Vielmehr komme auch eine Kritik an der Politik der offenen Grenzen durch die Bundesregierung in Betracht. Eine solche sei gerade im Rahmen des politischen Wahlkampfs absolut erlaubt und sei als Möglichkeit von den Instanzgerichten komplett ausgeblendet worden.
Angriffe auf die Meinungsfreiheit gerichtlich kontrollieren lassen
„Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“ lautet ein Zitat von Rosa Luxemburg. Und genauso schützt die Meinungsfreiheit gerade diejenigen, deren Ansichten von der Mehrheitsmeinung abweichen. Wer Kritik an aktuellen politischen Entscheidungen übt, muss in einem demokratischen Rechtsstaat vor Repressalien geschützt werden. Diese kann z.B. in Form von
- Untersagungsverfügungen,
- negativen Äußerungen durch staatliche Amtsträger oder
- einer Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht
erfolgen.
Falls Sie als Partei oder Institution der Ansicht sind, wegen ihrer Meinungen unrechtmäßigen staatlichen Handlungen ausgesetzt zu sein, beraten wir Sie gerne darüber, ob ein rechtliches Vorgehen hiergegen aussichtsreich ist. Kommen Sie gern auf uns zu!
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