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Helium-Mining: Krypto-Mining über Funk

Sind Steuern auf Kryptowährungen verfassungswidrig?Insbesondere durch den Bitcoin (BTC) wurde das sogenannte Mining (dt.: „schürfen“) in der Krypto-Szene bekannt. Nutzer des Minings bekommen als Gegenleistung für eine erbrachte Rechenleistung Anteile von BTC ausgezahlt. Die Rechenleistung ist dabei nötig, um das Blockchain-System aufrechtzuerhalten. Der große Nachteil hierbei ist, dass die nötige Rechenleistung für das Schürfen der Bitcoins mit sehr hohen Stromkosten verbunden ist.

So funktioniert Helium-Mining

Eine gänzlich andere Form als das klassische Mining stellt das Helium-Mining dar. Hierbei erfolgt das Mining über Funk und kostet damit viel weniger Strom. Helium-Mining macht das Betreiben von sogenannten Hotspots attraktiv, indem es an die Betreiber von Hotspots eine Kryptowährung (Helium, kurz HNT) ausschüttet. Ein solcher Hotspot wird durch Kauf und Aufstellung eines speziellen Gerätes eröffnet. Da Helium eine größtmögliche Netzabdeckung erreichen will, werden Betreiber von Hotspots vor allem dann belohnt, wenn Geräte an verschiedenen Standorten platziert werden. Im Gegensatz dazu werden „klassische“ Miningfarmen, welche viele Geräte auf engem Raum erfordern, durch den Algorithmus bei der Generierung von Helium bestraft. Eine lukrative Möglichkeit für Kryptoinvestoren ist es, Geräte zu erwerben und anschließend bei Bekannten, Freunden und Familie möglichst breit aufzustellen. Auch ist eine Platzierung des Geräts bei fremden Dritten denkbar.

Besteuerung von Helium-Mining bisher nicht geklärt

Die Besteuerung von Gewinnen aus Mining ist bislang ungeklärt. In Betracht kommt eine Einordnung unter die sonstigen Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) oder unter gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG).

Eine Einordnung unter die sonstigen Einkünfte hat für alle Kryptoinvestoren den steuerlichen Vorteil, dass lediglich der Zuflusswert (Wert der neu geschaffenen HNT) der Kryptowährungen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert wird. Ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) liegt bei einer anschießenden Veräußerung mangels Anschaffungsvorgangs nicht vor. Eine Besteuerung haben Kryptoinvestoren bei dem anschließenden Verkauf von „erschürften“ Coins nicht zu befürchten.

Liegen hingegen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb vor, kann nicht nur der Zuflusswert, sondern auch die anschließende Veräußerung der durch das Mining erhaltenen Coins besteuert werden. Die Einkünfte unterliegen hier dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Kryptoinvestors und zusätzlich noch der Gewerbesteuer.

Grundsätze für klassisches Mining auf Helium-Mining übertragbar?

Bislang hat sich nur die Oberfinanzdirektion (OFD) aus Nordrhein-Westfalen zur Besteuerung der klassischen Miningvorgänge geäußert. Diese hält bei rechenleistungs- und stromintensiven Miningmethoden in der Regel Einkünften aus dem Gewerbebetrieb einschlägig.

Vieles spricht jedoch dafür, dass die aufgestellten Grundsätze der OFD Nordrhein-Westfalen auf das Mining über Funk (wie unter anderem das Helium-Mining) nicht anwendbar sind. Nichtsdestotrotz können je nach Umfang und konkreter Ausgestaltung des Helium-Minings eine gewerbliche Tätigkeit und damit Einkünfte nach § 15 EStG vorliegen. Eine Beratung durch einen Experten ist deshalb sinnvoll, um die steuerlichen Risiken abzumildern.

Eine Rolle spielt auch, ob und wie Freunde, Bekannte und Familie, bei denen die Mining-Geräte aufgestellt werden, an den Erträgen beteiligt werden. Weil das auch für die beteiligten Personen zu steuerlich relevanten Einkünften führen kann, empfiehlt sich auch diesbezüglich eine Beratung.

Update: BMF zur Besteuerung von Kryptowährungen

Vor Kurzem hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf für ein sog. BMF-Schreiben veröffentlicht, das sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen befasst. Darin stellt es die Vermutung auf, dass Mining grundsätzlich als gewerblich zu betrachten ist. Das gilt unabhängig von der Höhe der Kosten für Hardware und Strom, sodass insbesondere Helium-Mining betroffen sein kann! Sollte das BMF bei seiner Ansicht bleiben, sind zukünftig alle Finanzämter in Deutschland daran gebunden. Dann droht eine rückwirkende Änderung von Steuerbescheiden. Um erhebliche Steuernachzahlungen mit Zinsen zu vermeiden, ist ein Einspruchs- und Klageverfahren unvermeidlich. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite!

WINHELLER berät Sie zum Thema Helium-Mining und Kryptowährungen

Wir stehen Ihnen gerne bei der Ausgestaltung und Planung Ihres Vorhabens bezüglich des Helium-Minings zur Verfügung, um das steuerliche Risiko für alle Beteiligten zu verringern. Selbstverständlich können Sie auch bei all Ihren anderen Anliegen rund um das Thema Kryptowährungen und Blockchain gerne auf uns zu kommen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite.

Weiterlesen:
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland
Kryptowährungen: Wie wird Minung versteuert?

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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20 Antworten zu "Helium-Mining: Krypto-Mining über Funk"

  1. Hannes sagt:

    Hallo Herr Hornung,

    angenommen ich habe einen Helium-Miner, möchte allerdings auch noch an anderen Krypto-Projekten teilnehmen (z.B. PlanetWatch, ScPrime,…). Lässt sich dies unter einer Gewerbeanmeldung zusammenfassen oder müsste ich dann mehrere Gewerbe anmelden? Und falls ein Gewerbe ausreicht, was für eine Tätigkeitsbezeichnung würden Sie dann für wählen?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe!

    Viele Grüße
    Hannes

    • WINHELLER sagt:

      Hallo Hannes, das können wir leider nicht so pauschal beantworten. Es kommt darauf an, was genau hinter den Projekten steckt. Erst dann kann seriös empfohlen werden, ein Gewerbe anzumelden oder eben nicht. Am besten mit dem Steuerberater des Vertrauens besprechen! ^fde

  2. Dean sagt:

    Hallo,

    meine Frage hat zwar nichts direkt mit dem HeliumMining zu tun, kann aber sicher in diese Kategorie eingestuft werden.

    Ich plane dieses Jahr bei mir zuhause einen Awair Element Sensor aufzustellen. Dieser misst die Luftqualität in meinem Zuhause, schickt diese Daten an ein Unternehmen namens „PlanetWatch“. Diese wiederum belohnen mich täglich mit deren hauseigenen Kryptowährung „Planets“ die unterem anderem auf Bitfinex handelbar ist.

    Nun ist die Frage, zählt dies schon als gewerbliche Tätigkeit? Macht es Sinn vor der Einrichtung die Thematik mit dem Finanzamt zu klären oder zunächst einmal mit einem Steuerberater. Kann ich alles erstmal einrichten um zu sehen ob alles tatsächlich funktioniert und anschließend erst Kontakt zum Finanzamt und Steuerberater aufnehmen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    Dean

    • WINHELLER sagt:

      Hallo,

      sich vorab mit dem eigenen Steuerberater abzusprechen, wäre auch hier unsere Empfehlung. Dann ist man von Anfang an auf der sicheren Seite. Eine Gewerblichkeit wird hier eher nicht gegeben sein. Jedoch handhaben das die Finanzämter unterschiedlich. ^fde

  3. Tarig Q. sagt:

    Hallo Philipp,

    danke für den guten Artikel.
    Gesetztenfalls Kryptomining erfordert eine Gewerbeanmeldung in Deutschland: Müsste man als Steuerpflichtiger in Frankreich und Helium miner in Deutschland dann ein Gewerbe in Deutschland anmelden? Oder läuft die gesamte Abwicklung dann gemäß französischen Recht?

    Vielen Dank und guten Rutsch!

  4. Aslan sagt:

    Hallo,

    Ich möchte jetzt demnächst 10 Helium Mining Router aufstellen. Die erzielten Helium coins möchte ich erstmal sammeln und jeden Monat weitere Router zum minen aufstellen. Solange ich mir die helium coins nicht auszahle bzw. Umwandle in Euro, sondern sammle brauch ich keine Gewerbe Anmeldung? Kann ich auch erstmal mir ein Netzwerk aufbauen und später ein Gewerbe anmelden und alle kosten rückwirkend absetzen?

    • WINHELLER sagt:

      Hallo, wann die Finanzämter von Gewerblichkeit ausgehen und wann nicht, ist leider derzeit noch nicht einheitlich geregelt. Verallgemeinern lässt sich dies daher nicht. Einige Kosten können in der Tat steuerlich berücksichtigt werden. Was genau, müsste Ihnen für Ihren Fall im Detail ein Steuerberater erläutern. ^fde

  5. Udo Jacobs sagt:

    Hallo Herr Hornung,

    ich möchte gerne mit Helium-Mining anfangen. Als Rentner bekomme ich nicht viel Rente und möchte ganz gerne ein paar Euros dazuverdienen. Aber wenn ich mir die Steuersituation so anschaue schweben über meinem Kopf diverse ????????
    Ich sehe da ein Problem mit dem Gewinn im Zufluss. Wenn ich Helium (hnt) als Belohnung bekomme (Rewards) wenn ich meine Rechenleistung, in diesem Fall die Rechenleistung meines Miners (Hotspot), zu Verfügung stelle kann ich doch nicht jede Minute ins Wallet schauen was oder wer mir denn da wieviel „hnt“ als Belohnung zu welchem Kurs gegeben hat. Wie soll ich denn da einen Wert ermitteln? Ich sehe in meinem Wallet doch nur wieviel „hnt“ ich besitze und was sie momentan an Wert haben. Erst wenn ich diese irgendwann einmal z.B. nach Coinbase transferiere habe ich einen echten Wert. Denn dann muss ich zusehen das ich die „hnt“ über BTC und dann in Euro tausche um sie auf mein Bankkonto transferieren zu können. So ganz sehe ich den Sinn noch nicht. Das ich auf Gewinne Steuern zahlen muss ist mir schon klar, aber ich bin doch kein Hellseher. Wie soll ich also festlegen was ich als Gewinn habe wenn ich doch die „hnt“ in meinem Wallet nicht benutze? Ehrlich gesagt verstehe ich den Werdegang der Besteuerung nicht. Was soll ich denn dem Finanzamt bei meiner Einkommensteuererklärung vorlegen wenn ich die „hnt“ auf meinem Wallet belasse oder wenn ich nur einen kleinen Teil über Coinbase tausche. Und was muss besteuert werden? Das Alles finde ich eine sehr spannende Angelegenheit.

  6. Thomas M sagt:

    Ist Helium Mining Umsatzsteuerfrei?

    • WINHELLER sagt:

      Hallo Thomas M,

      ob Sie bei Ihrem Geschäftsmodell Umsatzsteuer zahlen müssen, müsste im Einzelfall geprüft werden und lässt sich so pauschal leider nicht beantworten.

      Mit freundlichen Grüßn
      Isabelle Wolf

  7. pk sagt:

    Nehmen wir an ich hätte 30 HnT miner muss ich dann ein Gewerbe anmelden?
    Falls ja
    Ab welchem Zeitpunkt muss ich das ganze versteuern ab dem Zeitpunkt des Eingangs auf die Wallet oder erst beim Verkauf

    Es gibt ja mittlerweile auch sowas ähnliches wie Helium und zwar MXC Mining das ganze läuft nicht über PoC sondern momentan über PoP gibt es dafür schon irgendeine regelung?

    • Hallo,

      ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie im Artikel beschrieben zieht die Finanzverwaltung regelmäßig die Anfangsinvestition als Indiz für eine Gewerblichkeit an. Bei 30 Mining-Geräten liegt daher eine Gewerblichkeit aus Sicht der Finanzverwaltung nahe. Ob es erfolgreich ist dagegen vorzugehen, können wir gerne in einem individuellen Beratungsgespräch erörtern.

      Abhängig davon, ob Sie gewerblich sind oder nicht, muss der Gewinn ermittelt werden. Im privaten Bereich ist der Zufluss steuerpflichtig, wenn der Gewinn über 256 Euro im Jahr liegt. Die Veräußerung ist steuerfrei. Im gewerblichen Bereich hängt die Gewinnermittlung davon ab, ob Sie den Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz ermitteln wollen bzw. müssen. Gerne können wir auch diese Details im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs vertiefen. Melden Sie sich dazu gerne unter 069 76 75 77 80 oder info@winheller.com.

      Mit freundlichen Grüßen
      Philipp Hornung

  8. Marcel Rothenburg sagt:

    Vielen Dank Herr Hornung.

  9. Marcel sagt:

    Hallo Herr Hornung,

    in unseren Haushalt möchten wir zukünftig einen Helium-Miner betreiben. Müssen wir beim Betrieb eines einzigen Gerätes ein Gewerbe anmelden oder gilt es lediglich den Gewinn als sonstige Einnahmen „§ 22 Nr. 3 EStG“ zu versteuern? Meine Partnerin ist Angestellte und ich bin freiberuflich (kein Gewerbe) tätig. Ist die Versteuerung vom Ertrag abhängig – dieser schwankt ja je nach Vernetzung enorm. Beste Grüße, Marcel

    • Hallo Marcel,

      ob das Mining von Helium als gewerblich einzuordnen ist, haben die Gerichte noch nicht abschließend geklärt. Beim Betrieb lediglich eines Gerätes spricht einiges dafür, dass es noch kein Gewerbe ist. Die Finanzverwaltung könnte aber auch eine abweichende Ansicht vertreten. Das ist abhängig vom Einzelfall.

      Mit freundlichen Grüßen
      Philipp Hornung

  10. Markus sagt:

    Braucht man für das betreiben von Helium Minern eine Erlaubnis von der Bafin ?

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