Handschlag angeblich Grundlage deutscher Lebensverhältnisse
Die Richter begründen ihre Ablehnung damit, dass der Handschlag eine jahrhundertealte Tradition in Deutschland und Europa sei. Er habe auch eine rechtliche Bedeutung, da er erfolgreiche Vertragsabschlüsse symbolisiere und die Verpflichtung auf öffentliche Ämter durch Handschlag erfolgt. Wer das Händeschütteln verweigert, könne sich daher nicht in deutsche Lebensverhältnisse eingliedern. Bereits der ehemalige Innenminister de Maizière führte das Händeschütteln in seinem Zehn-Punkte-Katalog zu einer deutschen Leitkultur auf, an die sich alle Einwanderer anzupassen hätten.
Entscheidung verletzt die Religionsfreiheit
Diese Entscheidung verkennt den Umfang der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit. Sowohl im Islam als auch im Hinduismus wie im orthodoxen Judentum ist es üblich, jeweils nur Menschen gleichen Geschlechts zu berühren. Menschen anderen Geschlechts können auf andere Art begrüßt werden, zum Beispiel durch eine Verbeugung. Hierdurch werden auch nicht die Rechte dieser Personen betroffen. Es besteht kein Recht darauf, von anderen Leuten angefasst zu werden. Auch die überwiegende Anzahl an Verträgen wird durch andere Weise als durch Händeschütteln geschlossen.
Der Handschlag zur Verpflichtung auf öffentliche Ämter wurde in der Vergangenheit auch aus politischen Gründen verweigert. So wird Vertretern der Alternative für Deutschland (AfD) regelmäßig der Handschlag verweigert. Zudem ist nicht jeder Bundesbürger verpflichtet, ein öffentliches Amt anzustreben, welches durch Handschlag erlangt wird.
Verfassungsrechtlichen Rechtsschutz suchen und Verletzung der Religionsfreiheit geltend machen
Menschen, denen aus religiösen Vorbehalten die Einbürgerung verweigert wird, sollten die Verletzung der Religionsfreiheit geltend machen. Nötigenfalls muss vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen werden. Gerne beraten wir Sie, wenn sie im Einbürgerungsverfahren Diskriminierung aus religiösen Gründen erfahren.
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