Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie: Einschränkungen ab 01.01.2021

Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie: Einschränkungen ab 01.01.2021Nach langen Verhandlungen haben sich SPD und CDU über die gesetzlichen Änderungen im Bereich der Fleischindustrie geeinigt. Begründet wurde die Gesetzesverschärfung mit den im Zuge der Coronapandemie deutlich gewordenen Zuständen in der Fleischindustrie. Es werde zu wenig Lohn gezahlt, Arbeiter leben in unwürdigen Unterbringungen und arbeiten zu viel.

Immer wieder wurden Fälle publik, bei denen hohe Infektionszahlen von Leiharbeitern in der Fleischindustrie zu Werksschließungen und Einschränkungen für die Bevölkerung führten.

Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Nun wurde eine Einigung erzielt: Demnach soll bereits ab dem 01.01.2021 ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie herrschen.

Ab dem 01.04.2021 soll darüber hinaus grundsätzlich auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern verboten werden. Das Verbot der Leiharbeit soll sich voraussichtlich auf die Schlachtung und Zerlegung beschränken. Außerdem sind Ausnahmen von dem Einsatz von Leiharbeitnehmern vorgesehen, sofern diese lediglich zur Fleischverarbeitung tätig werden. Außerdem müssen die Leiharbeitnehmer tarifgebunden und der Stammbelegschaft gleichgestellt sein. Ein Einsatz ist zudem nur für maximal vier Monate möglich.

Auch die Unterbringung des Personals in Gemeinschaftsunterkünften soll verbessert werden. Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel für Betriebe, in denen maximal 49 Mitarbeiter tätig sind.

Drohende Strafen bei Verstößen

Wer gegen die neuen Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Vorgesehen ist etwa bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.

Wir unterstützen Unternehmen bei Werkverträgen und Leiharbeit

Durch die geplanten Änderungen wird die Fleischbranche in erheblichem Maße getroffen. Unternehmer, die in dieser Branche tätig sind, sollten prüfen, ob sie alle Vorschriften des neuen Gesetzes umsetzen können, um gesetzeskonform auch in Zukunft den Betrieb aufrechterhalten zu können. Gern beraten wir Sie rund um das Thema Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz und stellen sicher, dass Ihr Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit gesetzeskonform geregelt ist. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu.

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Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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