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Finanzminister verschärfen Selbstanzeige

Die Finanzminister der Länder haben einen ersten Beschluss zur Verschärfung der Selbstanzeige gefasst.  Der erst im Jahr 2011 neu eingeführte § 398 a AO soll danach eine grundlegende Änderung erfahren. Bislang wurde nach dieser Strafbefreiungsvorschrift, für den Fall, dass der hinterzogene Betrag größer als 50.000 Euro war, ein Strafzuschlag von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer zusätzlich erhoben. Damit konnten Betroffene durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen.

Der Schwellenwert von 50.000 Euro soll nun ab dem 01.01.2015 auf 25.000 Euro abgesengt werden. Dadurch werden etliche Selbstanzeigen einer Verschärfung zum Opfer fallen. Gleichzeitig wird der Strafzuschlag erhöht und gestaffelt. Danach sollen bei einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro anstatt 5 Prozent nunmehr 10 Prozent der hinterzogenen Steuer zusätzlich abgeführt werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden künftig 15 Prozent und ab einem Betrag von über 1 Million Euro 20 Prozent fällig.

Steuerhinterzieher werden demzufolge nach Inkrafttreten dieser Verschärfung mit erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten zu kämpfen haben. 10 bis 20 Prozent Zuschlag werden einen vermeintlichen „Gewinn“ aus der Tat mehr als nur kompensieren.

Erhöhung des Strafzuschlages nicht die einzige Neuerung

In der Praxis wird sich ein weiteres Vorhaben der Finanzminister gravierend auswirken. Künftig wird der Zuschlag nicht nur von dem Täter der Steuerhinterziehung erhoben, sondern auch von jedem Teilnehmer der Tat. Dies bedeutet, dass künftig auch Gehilfen an der Tat denselben Zuschlag zahlen müssen wie der zur Reue bereite Haupttäter.

Aufgrund des herabgesetzten Schwellenwerts auf 25.000 Euro werden künftig auch sämtliche Teilnehmer  neben dem Haupttäter mit einem Strafzuschlag belegt werden. Demzufolge wird die Finanzverwaltung entgegen der bislang üblichen Praxis die Ermittlungen verstärkt auf Gehilfen der Tat ausweiten, da damit im Ergebnis  mehr Geld für die Staatskasse generiert werden kann. Stand bislang der Steuerhinterzieher im Mittelpunkt der Fahndung, wird künftig auch der Teilnehmer an der Tat mit erhöhter Aufmerksamkeit bedacht werden.

Mittäter und Gehilfen der Steuerhinterziehung rücken in den Fokus

Diese Entwicklung hat vor allem in Unternehmen eine besorgende Tendenz, da der Strafzuschlag als sog. persönliches Strafverfolgungshindernis immer von der individuellen Person zu entrichten ist. Erfolgt jedoch die Steuerhinterziehung – sei es als Täter oder Teilnehmer – zugunsten eines anderen, nämlich des Unternehmens, z.B. der GmbH oder AG, werden die beteiligten Personen nur dann durch die Selbstanzeige straffrei, wenn sie selber, d.h. aus eigenen Mitteln, diesen Strafzuschlag entrichten.

Für den angestellten GmbH Geschäftsführer, für Vorstandsmitglieder oder Prokuristen wird es dann eng, da sie bei der Hinterziehung regelmäßig nicht „in die eigene Tasche“ gewirtschaftet haben, jedoch nun den Strafzuschlag mit ihrem eigenen Vermögen abdecken müssen.

Bei einem 20-prozentigen Zuschlag wird dies für viele Selbstanzeigen im Firmenbereich zu existenzgefährdenden finanziellen Engpässen führen. In diesen Fällen wird selbst die Möglichkeit der Privatinsolvenz kein praktikabler Weg mehr sein, da seit dem 01.07.2014 Restschuldbefreiung nicht mehr für Steuerhinterziehungsschulden gewährt wird. Im Ergebnis wird diese Personengruppe  daher besonders hart von der geplanten Neuregelung betroffen sein.

Selbstanzeigen werden komplexer

Vor diesem Hintergrund ist es künftig mehr als in der Vergangenheit notwendig, auch im Rahmen einer Selbstanzeige „um jeden Euro zu kämpfen“, damit die neuen Schwellenwerte unterschritten werden.

WINHELLER setzt sich seit Jahren für erfolgreiche Selbstanzeigen ein. Nach der nun beschlossenen Verschärfung achten wir umso mehr darauf, dass Ihre Selbstanzeige korrekt berechnet wird und alle steuermindernden Faktoren von der Finanzverwaltung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur diskreten Selbstanzeige finden Sie HIER.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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