Deutsche Städte, Kommunen und Kreise können kurz durchatmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird erst einmal nicht darüber entscheiden, ob die Finanzierung kommunaler Eigenbetriebe durch Steuervergünstigungen eine unzulässige Beihilfe ist. Das klagende Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern hat die Revision zurückgenommen. Über die Gründe der Rücknahme kann nur spekuliert werden. Jedoch liegt der Schluss nahe, dass die Rücknahme mit den erheblichen Risiken zusammenhängt, die eine Entscheidung für alle Städte, Kommunen und Kreise mit sich bringen könnte.
BFH: Begünstigung kommunaler Betriebe ist unzulässige Beihilfe
Das war geschehen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Verfahren die Auffassung vertreten, dass die steuerliche Begünstigung kommunaler Eigenbetriebe eine unzulässige Beihilfe darstellt, und dem Europäischen Gerichtshof diese Regelung zur Überprüfung vorgelegt.
Konkret geht es hierbei um zwei Regelungen:
- Die erste erlaubt es kommunalen Gesellschaften der Daseinsvorsorge, auf Dauer Verluste hinzunehmen, ohne dass sich dies negativ für die an ihnen beteiligten Städte, Kommunen und Kreise auswirkt.
- Die zweite erlaubt es Städten, Kommunen und Kreisen, die Ergebnisse ihrer Sparten teilweise miteinander zu verrechnen.
Beide Regelungen führen zu einer erheblichen Steuerentlastung für Städte, Kommunen und Kreise.
EU-Kommission darf Regelung zu kommunalen Betrieben überprüfen
Die Gefahr ist allerdings noch nicht gebannt. Es liegt nahe, dass sich nun die Europäische Kommission dieser Thematik annehmen wird. Diese darf von sich aus die hier infrage stehenden Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen.
Kommunale Betriebe müssten rückwirkend auf Beihilfen verzichten
Sollte die Europäische Kommission dies tun und die deutsche Regelung als unzulässige Beihilfe erachten, hätte dies erhebliche Konsequenzen. Die Europäische Kommission kann dann anordnen, dass sämtliche seit 2009 auf dieser Regelung basierenden Vorteile zurückzufordern sind!
Aufgrund der speziellen europarechtlichen Konstellation ist die Finanzverwaltung zur Rückforderung verpflichtet und die betroffenen Städte, Kommunen und Kreise könnten sich hier nicht auf einen etwaigen Vertrauensschutz berufen. Zweifelsohne dürfte dies für viele öffentliche Kassen zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Haftungsrisiken bei drohenden Rückforderungen: Jetzt vorsorgen
Um die finanziellen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken für Eigenbetriebe und deren Organe zu minimieren, raten wir dringend dazu, sich mit dem Eintritt der möglichen Rückforderung bereits jetzt aktiv auseinanderzusetzen. Auch für Städte und Kommunen gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Gern begleiten wir Sie bei diesem Prozess, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan und helfen Ihnen dabei, die Folgen des Eintritts einer möglichen Rückforderung zu minimieren.
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