Diese Entwicklung wird die Akzeptanz und das Potenzial von Kryptowährungen in der Bevölkerung fördern. Für den Nutzer ergeben sich jedoch beim Bezahlen mit Kryptowährungen via PayPal und Co. erhebliche steuerliche Risiken, auf die wir im Folgenden eingehen möchten.
Steuerchaos durch fehlendes steuerrechtliches Know-how?
Während erfahrene Kryptoinvestoren sich mit der steuerrechtlichen Beurteilung von Kryptowährungen bereits befasst haben dürften, wird der Durchschnittsbürger durch PayPal, VISA und Mastercard zum ersten Mal mit Kryptowährungen in Kontakt kommen. Nichtsahnend könnte sich für Nutzer durch den Erwerb der Kryptowährungen und die Benutzung als Zahlungsmittel über die genannten Dienstleister ein Steuerchaos anbahnen.
Handel mit Kryptowährungen ist steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft
Für die steuerrechtliche Beurteilung macht es für den Erwerb von Kryptowährungen keinen Unterschied, ob man diese über Kryptobörsen wie Binance, Kraken und Co. oder in Zukunft über die Dienstleister PayPal, VISA oder Mastercard erwirbt. Der Handel mit Kryptowährungen wird steuerrechtlich als privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG angesehen. Gewinne, die dadurch entstehen, dass man seine Kryptowährungen innerhalb eines Jahres wieder verkauft, unterliegen der Steuerpflicht.
Tauschgeschäft bei Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen
Überraschenderweise kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch dann vorliegen, wenn man seine via Paypal, VISA oder Mastercard erworbenen Kryptowährungen dafür verwendet, um damit Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen. Nach steuerlicher Betrachtung handelt es sich bei dem Erwerb einer Ware mittels Kryptowährung um ein Tauschgeschäft. Dieser Tausch wird genauso wie ein Verkauf der Kryptowährung behandelt. Gewinne innerhalb eines Jahres stellen auch bei einem Tausch ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Bezahlung in Kryptowährungen steuerfrei
Liegt der Erwerb der Kryptowährungen allerdings schon länger als ein Jahr zurück und verwendet man diese, um Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen, ist der Gewinn steuerfrei. Gleiches gilt, wenn die Gewinne die Freigrenze in Höhe von 600 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Angaben in Steuererklärung erforderlich
Ganz egal, ob es sich um einen gewinnbringenden Verkauf innerhalb eines Jahres oder auch um einen gewinnbringenden Tausch von Kryptowährungen gegen Waren und Dienstleistungen handelt, in jedem Fall liegt ein steuerlicher Vorgang vor, der in der Steuererklärung aufgeführt werden muss. Der durchschnittliche Nutzer wird sich dessen in der Regel nicht bewusst sein, vor allem nicht dann, wenn er die Kryptowährungen nutzt, um damit via PayPal eine Ware oder Dienstleistung zu erwerben.
Es ist dem Endverbraucher aber dringend zu raten, jeden Veräußerungsgewinn gegenüber der Finanzbehörde aufzuzeigen. Dafür ist stets eine genaue Dokumentation für jedes abgewickelte Kauf-/Verkaufs- und Tauschgeschäft nötig. Erfolgt das nicht, hat das Finanzamt die Möglichkeit, im Zweifel die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. Ein solches Vorgehen kann sich negativ auf die abzuführenden Steuern auswirken. Außerdem ist die Gefahr einer Steuerhinterziehung nicht zu unterschätzen. Diese kann beim Verschweigen von steuerlichen Vorgängen schnell im Raum stehen, denn dessen Nachverfolgung ist bei Kryptowährungen aufgrund der Blockchain auch im Nachhinein noch genaustens möglich. Die Finanzbehörde hat dafür bei einer Steuerhinterziehung zehn Jahre lang Zeit.
WINHELLER berät bei der Erstellung von Kryptosteuererklärungen
Durch die neuesten Entwicklungen werden immer mehr Menschen in der Bevölkerung mit dem Thema Kryptowährungen konfrontiert werden. Wir klären gerne Ihr Anliegen in Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungen und unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung. So können auch Sie von den neuesten Fortschritten und Möglichkeiten im Kryptobereich profitieren, ohne Probleme mit der Finanzbehörde befürchten zu müssen.
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