Deutsche Behörden verlangen Auskunft von Kryptobörsen

Deutsche Behörden verlangen Auskunft von KryptobörsenDer Handel mit Kryptowährungen gilt bei vielen Nutzern als anonym. Diese vermeintliche Anonymität verleitet Kryptoinvestoren gerne dazu, ihre Gewinne aus dem Kryptowährungshandel gegenüber dem Finanzamt nicht offenzulegen. Dass das allerdings eine sehr riskante Vorgehensweise ist, zeigt ein Tweet der Kryptobörse „Kraken“ vom 05.01.2019.

Finanzverwaltung ist aufmerksam

Kraken zufolge wurde die Börse im Jahr 2018 insgesamt 34 Mal von deutschen Strafverfolgungs- und Steuerbehörden um Auskunft gebeten. Das macht deutlich, dass Kryptowährungen gerade für die Finanzverwaltung schon längst kein unbekanntes Terrain mehr darstellen. Spätestens durch die enormen Gewinne, die Ende 2017 vielerorts mit Kryptowährungen erzielt wurden, hat die deutsche Verwaltungslandschaft den Handlungsbedarf erkannt.

Die Anfragen der Finanzverwaltungen gestalten sich dabei unterschiedlich. Laut Kraken sollen sowohl schon die gesamten Trading-Daten der Börse als auch personenspezifische Kontoaktivitäten erfragt worden sein. Diese Daten ermöglichen den Finanzämtern, einem Verdacht nachzugehen und unerklärte Gewinne mit Kryptowährungen aufzudecken.

Steuererklärung abgeben und Strafverfolgung verhindern

Um einer steuerstrafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, sollten in der Steuererklärung stets alle Gewinne mit Kryptowährungen angegeben werden. Wurden solche Gewinne in der Vergangenheit nicht erklärt, kann eine sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige diese Fehler korrigieren.

Oft ist es auch nicht einmal böser Wille, der Steuerpflichtige vor der Abgabe einer Steuererklärung zurückschrecken lässt: Die teils höchstkomplexe steuerliche Behandlung von Trading, ICOs, Mining, Hard Forks und Co. erschweren die korrekte Einordnung von Kryptoaktivitäten. Eine Kapitulation vor dem Steuerrecht entbindet jedoch nicht von der Pflicht, Gewinne dem Finanzamt korrekt offenzulegen.

Die Experten unserer auf Kryptosteuerrecht spezialisierten Kanzlei stehen Ihnen daher gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Kryptoaktivitäten, evaluieren ihre steuerliche Situation und begleiten Sie im Verfahren vor dem Finanzamt.

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Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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