BaFin veröffentlicht neues Merkblatt für ICOs und STOs

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues, ausführliches Hinweisschreiben zur aktuellen Rechtslage bezüglich sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs) und Security Token Offerings (STOs) veröffentlicht. Die Behörde erläutert, welche Erlaubnispflichten bei einem ICO bestehen können, wann ein Security-Token vorliegt und welche Dokumente bei der BaFin eingereicht werden müssen, um eine Rechtsauskunft oder eine Genehmigung des eigenen Vorhabens zu erhalten.

BaFin veröffentlicht neues Merkblatt für ICOs und STOs

Die BaFin hat ein neues Hinweisschreiben zur aktuellen Rechtslage bezüglich ICOs und STOs veröffentlicht.

Vermögensanlagen auf der Blockchain sind ein Wertpapier

Die BaFin hält zunächst an der traditionellen Einteilung von Tokens fest:

  • Currency-Tokens,
  • Utility-Tokens und
  • Security-Tokens.

Typisches Merkmal eines Security Tokens ist, dass in ihm ein gesellschaftliches Recht repräsentiert wird, also zum Beispiel eine Aktie oder eine Anleihe. Daneben geht die BaFin aber auch davon aus, dass eine sogenannte Vermögensanlage, die über einen Security-Token auf der Blockchain handelbar gemacht wird, zu einem Wertpapier „mutiert“.

So können zum Beispiel individualisiert ausgestaltete Genussrechte an einen Token geknüpft werden und so zum Wertpapier werden. Statt eines Vermögensanlagenprospekts bedürfen sie dann eines Wertpapierprospekts. Der große Vorteil eines Wertpapierprospekts ist es, dass er im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verwendet werden kann.

BaFin bittet um professionelle Anfragen

Da im Bereich der Distributed-Ledger-Technologien (DLT) wie der Blockchain vieles noch unklar ist, empfiehlt es sich, sein individuelles Vorhaben mit der BaFin abzustimmen. Hierfür stellt die BaFin in ihrem Merkblatt einen Katalog notwendiger Dokumente zusammen, welche sie benötigt, um konkrete Antworten geben zu können. Diese Dokumente bedürfen einer professionellen Aufbereitung und rechtlichen Vorbereitung, um in die „Sprache der BaFin“ übertragen zu werden.

ICO- und STO-Interessierte sollten sich an einen Rechtsanwalt mit Expertise im Aufsichtsrecht und im Bereich der Kryptowährungen wenden. WINHELLER berät seit Jahren erfolgreich Unternehmen im Bereich der Blockchaintechnologie und steht Ihnen gern zur Seite, um einen erfolgreichen ICO/STO durchzuführen.

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Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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