Vermögende Kryptoanleger, die ihre digitalen Währungen in Fiatgeld, also staatliche Währungen wie US-Dollar oder Euro, umwandeln und die Erlöse auf ihr Bankkonto überweisen möchten, stehen vor der Herausforderung, einen Herkunftsnachweis zu erbringen. Dieser Nachweis ist notwendig, um den Verdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu vermeiden. Er ist Teil der regulatorischen Anforderungen, die Banken und Finanzdienstleister erfüllen müssen.
Risiken beim Auscashen von Kryptos
Als wäre die Welt der Kryptowährungen nicht schon kompliziert genug: Nicht nur der Handel mit Kryptowährungen birgt erhebliche Risiken. Selbst wenn der Investor mit seinen Kryptoinvestments ein Vermögen aufgebaut hat, ist er seine Sorgen um sein Vermögen nicht los. Denn solange er seine digitalen Währungen nicht in eine staatliche Währung umgetauscht hat, kann er damit nur innerhalb des Krypto-Ökosystems etwas anfangen.
Das Auscashen von Kryptowährungen, d.h. das Überweisen hoher Beträge aus Kryptovermögen auf ein gewöhnliches Bankkonto, birgt allerdings Risiken. Eines der Hauptprobleme ist die potenzielle Verdächtigung der Geldwäsche. Wenn eine Bank oder ein Finanzdienstleister den Verdacht hat, dass die Gelder aus illegalen Aktivitäten stammen, sind sie verpflichtet, eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit, d.h. beim Zoll, zu erstatten. Und Überweisungen von Kryptobörsen werden von den meisten Banken immer noch mit Argusaugen betrachtet und als ein entsprechendes Risikogeschäft eingestuft.
Dies kann zu einer Sperrung des Kontos und nicht zuletzt auch zu einem strafrechtlichen Verfahren führen, was erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen für den Anleger haben kann. Vor allem hat er möglicherweise für Wochen oder Monate keinen Zugriff auf sein Bankkonto.
Herkunftsnachweis und Geldwäscheprävention
Um solche Verdachtsmomente zu entkräften, ist ein Herkunftsnachweis erforderlich. Er hilft der Bank, die Herkunft der Mittel zweifelsfrei zu bestimmen, um so sicherzustellen, dass Transaktionen nicht gegen Anti-Geldwäsche-Vorschriften oder andere Gesetze verstoßen.
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Der Nachweis sollte idealerweise vor der Durchführung der Transaktion eingereicht werden, spätestens aber nach Aufforderung durch die Bank – wobei es dann häufig schon zu spät sein kann, weil die Kontosperrung bereits vollzogen ist.
Die Anforderungen an Herkunftsnachweise können je nach Bank und individuellem Fall variieren. Im Kern sind sie aber vergleichbar. Entscheidend ist, dass die überwiesenen Gelder bis zu ihrem Ursprung („Source of Funds“) zurückverfolgt werden können. Gerade im Fall intensiver Investmentaktivitäten in Kryptowährungen, noch dazu auf dezentralen Börsen (decentralized exchanges, DEX), kann diese Zurückverfolgung sehr komplexe Züge annehmen.
Mehrere Bankkonten als Alternative
Kryptoinvestoren sollten im Übrigen stets mehrere Bankverbindungen unterhalten und pflegen. Sollte die Bank beim Auscashen trotz eines vorliegenden Herkunftsnachweises das Konto sperren, was in der Praxis so gut wie nie vorkommen wird, kann der Anleger immerhin für die Zeit der Sperrung auf sein alternatives Bankkonto zugreifen und damit Liquiditätsengpässe überbrücken.
Umfassende Beratung zum Herkunftsnachweis
Das Auscashen von Kryptowährungen ist ein komplexer Prozess, der nicht ohne die Vorlage eines Herkunftsnachweises erfolgen kann. Dieser Nachweis schützt sowohl den Anleger als auch die Bank vor rechtlichen Risiken und ist ein wichtiger Baustein zur Einhaltung der Geldwäschepräventionsvorschriften.
Wenn Sie Fragen hierzu haben oder einen solchen Herkunftsnachweis benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir haben bereits zahlreiche solcher Nachweise, die von den Banken akzeptiert werden, erstellt.
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