Der von der SPD beabsichtigen Erweiterung des § 52 AO um politische Zwecke hat der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) eine Absage erteilt. Er schlägt (zu) politisch aktiven gemeinnützigen Organisationen vor, sich aufzuspalten.
Viele NPOs zu politisch
Die hessische SPD hatte kürzlich vorgeschlagen, die hessische Regierung möge sich auf Bundesebene für eine Änderung der Gemeinnützigkeitsvorschriften einsetzen. Auslöser war die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus von Attac, weil Attac nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes zu politisch sei. Das grundsätzliche Problem des zu großen politischen Engagements von einigen gemeinnützigen Organisationen beschränkt sich allerdings nicht nur auf Attac. Diverse andere zivilgesellschaftliche Organisationen sind von der Grundsatzdebatte betroffen, weil ihr Gemeinnützigkeitsstatus (nach der derzeitigen Rechtslage) auf wackeligen Füßen steht.
Aufspaltung der NPO sinnvoll
Laut eines Zeitungsartikels der Frankfurter Rundschau vom 15.07.2016 sieht der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) aber keinen Änderungsbedarf. Er schlägt vielmehr vor, dass sich die Organisationen aufspalten sollen: In einen Teil, der unzweifelhaft gemeinnützige Tätigkeiten verfolge, und einen anderen, der politische Arbeit leiste. Demzufolge wird die hessische Regierung dem Wunsch der hessischen SPD, sich auf Bundesebene für eine Änderung der Gemeinnützigkeitsvorschriften einzusetzen, nicht nachkommen.
Dies geht auch aus einem dringlichen Antrag der hessischen Regierungsfraktionen hervor, wonach der Landtag (vorerst) nicht tätig werden soll, solange die anhängigen Gerichtsverfahren (gemeint sind wohl z.B. die Verfahren in Sachen Attac und BUND) nicht abgeschlossen sind. Des Weiteren sei die von der SPD geforderte Erweiterung des § 52 AO nicht erforderlich, da dieser bereits eine Öffnungsklausel enthalte, die die Anerkennung nicht in § 52 AO ausdrücklich genannter gemeinnütziger Zwecke erlaube.
Gemeinnützigkeitsstatus proaktiv überprüfen
Gemeinnützige Organisationen, die sich politisch engagieren, sollten ihren Gemeinnützigkeitsstatus proaktiv überprüfen (lassen), um Ärger mit dem Finanzamt vorzubeugen. Die Finanzämter sind aufgrund der aktuellen Debatte sensibilisiert, was immer häufiger dazu führt, dass sich gemeinnützige Körperschaften Rückfragen seitens des Finanzamts zu ihrem politischen Engagement gefallen lassen müssen. Eine „Aufspaltung“, wie von der CDU vorgeschlagen, kann übrigens in der Tat hilfreich sein und das Problem des Entzugs der Gemeinnützigkeit lösen. Denkbar ist z.B., dass ein gemeinnütziger Verein seine politischen und ggf. sonstigen gemeinnützigkeitsschädlichen Aktivitäten auf eine Tochter-GmbH ausgliedert.
Ebenfalls vorstellbar wäre, dass ein gemeinnütziger Verein seinen „politischen Teil“ auf einen weiteren Verein im umwandlungsrechtlichen Sinn abspaltet. Solche gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen beantworten aber natürlich nicht die viel tiefer gehende eigentliche – politisch und letztlich durch den Gesetzgeber zu klärende – Frage: Was heißt politische Betätigung genau und wie intensiv darf sich eine gemeinnützige Körperschaft politisch betätigen? Die Fortsetzung der Debatte bleibt spannend.
Gerne beantworten unsere erfahrenen Anwälte weitere Fragen zu gemeinnützigen Zwecken.
Dringlicher Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im hessischen Landtag (Drs. 19/3603)
Frankfurter Rundschau, 15.07.2016
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Tags: politische Betätigung