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NPOs können Versicherungssteuerpflicht unterliegen

Dass Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine als sog. „unechte“ Mitgliedsbeiträge (anteilig) der Umsatzsteuer unterliegen können, dürfte mittlerweile vielen Nonprofit-Organisationen (NPOs) bekannt sein. Dies ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beispielsweise dann der Fall, wenn die Mitgliedsbeiträge nicht nur der allgemeinen Förderung des gemeinnützigen Vereins dienen, sondern der Verein seinen zahlenden Mitgliedern dafür auch dauerhaft z.B. Sportanlagen und damit verbundene Vorteile zur Verfügung stellt.

Mitgliedsbeiträge können Versicherungssteuer auslösen

Deutlich unbekannter ist das Phänomen, dass Mitgliedsbeiträge auch Versicherungssteuer auslösen können. Den bekanntesten Fall stellen wohl die „Gelben Engel“ des ADAC dar. So hat das Bundeszentralamt für Steuern bereits 2017 entschieden, dass deren Mitgliedsbeiträge anteilig versicherungssteuerpflichtig sind und verlangt für die Jahre 2014 bis 2018 insgesamt eine Nachzahlung in Höhe von 120 Mio. Euro.
Die Funktionsweise der Automobilclubmitgliedschaft ist bekannt: Man bezahlt jährlich seinen Mitgliedsbeitrag; falls das Auto dann einmal streikt, genügt ein Anruf, damit die gelben Retter herbeieilen und bestmöglich helfen. Nach Ansicht des Bundeszentralamts für Steuern ist dies im Ergebnis nichts anderes als eine Pannen- bzw. Unfallhilfeversicherung, für die ein kommerziellerer Versicherer Versicherungssteuer abführen müsste.

Versicherungssteuer schließt Umsatzsteuer aus

Auch wenn es für die Betroffenen lediglich ein schwacher Trost sein dürfte, so schließen sich die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer gegenseitig aus. Beide liegen bei einem Regelsteuersatz von 19%. Gleichzeitig bedeutet dies, dass im Falle einer Versicherungssteuerpflicht auch die Umsatzsteuer, die für Lieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der versicherungssteuerspflichtigen Tätigkeit aufgewandt wurde, mangels Umsatzsteuerschuld nicht als Vorsteuer wieder in Abzug gebracht werden kann.

Darüber hinaus ist jedoch die Frage zu klären, was passiert, wenn über Jahre Umsatzsteuer abgeführt wurde und in Rechnungen ausgewiesen wurde und plötzlich eine Versicherungssteuerpflicht festgestellt wird. Stellt sich die Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass der Steuerausweis in einem solchen Fall bisher zu Unrecht erfolgt ist, stehen unter Umständen die Umsatzsteuer- und die (nachträgliche) Versicherungssteuerlast sogar nebeneinander.

Solidargemeinschaften besonders gefährdet

Gefährdet sind alle Nonprofit-Organisationen, die strukturell eine Solidargemeinschaft bilden, indem sie ihren Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen garantieren. Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob es sich um Geld-, Sach- oder Dienstleistungen handelt.

Rechtzeitig reagieren und beraten lassen

Wie der Fall der „gelben Engel“ zeigt, können die Folgen einer Versicherungssteuerpflicht weitreichend sein und eventuelle Nachzahlungen einen Verein schnell an den finanziellen Abgrund führen. Daher sollten NPOs sämtliche Vorhaben, die den eigenen Mitgliedern Leistungen garantieren, schon vor der Implementierung rechtlich prüfen lassen, um Überraschungen zu vermeiden. Gern sind Ihnen unsere Experten für Nonprofitrecht dabei behilflich.

Weiterlesen:
ADAC muss Versicherungssteuer in Millionenhöhe nachzahlen
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Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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