DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Coronavirus: Verbände müssen kartellrechtliche Vorgaben beachten

Coronavirus: Verbände müssen kartellrechtliche Vorgaben beachtenGerade in Zeiten einer noch nie da gewesenen Krise ist die Versuchung groß, enger mit den Konkurrenten als Schicksalsgemeinschaft zusammenzurücken, sich auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Doch auch in Krisenzeiten müssen Verbände dabei weiterhin die kartellrechtlichen Vorgaben einhalten. Darauf hat das ECN (European Competition Network – Zusammenschluss der europäischen Kartellbehörden) in einer gemeinsamen Erklärung zur Coronakrise hingewiesen.

Kartellbehörden berücksichtigen Coronakrise

Die Kartellbehörden haben bereits angekündigt, kartellrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Coronakrise zu bewerten. Auch die Politik diskutiert über Lockerungen kartellrechtlicher Vorgaben.

Unproblematisch: Kooperation zur Versorgungssicherheit

In der Erklärung des ECN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kooperationen zur Versorgungssicherung unproblematisch sind. Auch weitere Kooperationen, aus denen verbraucherrelevante Effizienzvorteile hervorgehen, wie z.B. ein effizienterer Personal- und Produktionsmitteleinsatz, Synergien bei Einkaufs-, Logistik oder Vermarktungskooperationen oder auch ein Austausch krisenrelevanter Informationen, z.B. zu Produktionsengpässen oder Lösungen zur Bewältigung von Versorgungsrisiken, sind denkbar.

Dennoch: Kartellrechtliche Prüfung unerlässlich

Dennoch ist eine kartellrechtliche Prüfung jeder Maßnahme unerlässlich, auch wenn die Koordination hier über die Verbände erfolgt. Entscheidend ist die konkrete Kooperation im Einzelfall, also die Reichweite und Dauer der Zusammenarbeit sowie der Umfang der dabei ausgetauschten wettbewerbsrelevanten Informationen. Besonders einschneidende Wettbewerbsbeschränkungen, wie Preis- und Mengenabsprachen, werden nur schwer mit der aktuellen Krise zu rechtfertigen sein.

Beachtung Kartellrecht auch bei Einzelmaßnahmen

Jedoch ist das Kartellrecht nicht nur bei Kooperationen zu beachten, sondern im Falle marktbeherrschender Unternehmen auch bei einseitigen Notfallmaßnahmen, wie z.B. bei etwaigen Produktions- und Lieferstopps oder Angebotseinschränkungen. Sicherlich gibt es dafür bei vielen Unternehmen zwingende Gründe, insbesondere den Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden oder einfach eine gesunkene Nachfrage.

Hartes Vorgehen bei Ausnutzung der Coronakrise

Die Kartellbehörden werden weiterhin ein wachsames Auge auf das aktuelle Verhalten auf den Märkten haben. Das ECN weist in seiner Erklärung auch darauf hin, dass es hart gegen diejenigen Unternehmen vorgehen wird, die diese Krise ausnutzen werden. Beispielhaft ermahnt es die Hersteller solcher Produkte, die in der gegenwärtigen Situation als wesentlich für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher angesehen werden (z.B. Gesichtsmasken und Desinfektionsgel).

Unsere erfahrenen Anwälte für Verbands- und Kartellrecht beraten gerne auch Ihren Verband zum Vorgehen in der aktuellen Coronakrise. Sie erreichen uns per E-Mail oder Telefon (069 76 75 77 80).

Weiterlesen:
Coronavirus: Anträge auf Fördermittel und Kurzarbeit können zu Strafen führen!
Alle rechtlichen Updates zur Coronakrise

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *