Am 04. April 2016 hat die Süddeutsche Zeitung unter Nennung von Namen einen umfassenden Bericht über Steuerhinterziehungsmodelle mit Briefkastenfirmen in Panama veröffentlicht. Aus anonymer Quelle sollen demnach vertrauliche Dokumente einer panamaischen Anwaltskanzlei an die Öffentlichkeit geraten sein. Der Datensatz soll gigantische 2,7 Terabyte an Informationen enthalten.
Für die Betroffenen stellt sich jetzt die Frage, ob eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung überhaupt noch möglich ist oder die Tat bereits entdeckt wurde bzw. ob mit der Tatentdeckung zu rechnen ist. In diesem Fall läge nämlich ein Sperrgrund vor, der eine Selbstanzeige und die damit verbundene Straffreiheit ausschließt.
Betroffene sollten Zeitfenster nutzen
In den bislang entschiedenen Fällen waren die Steuerdaten den Finanzbehörden zugespielt bzw. von den Finanzbehörden angekauft worden. Die Finanzbehörden hatten also vor den Betroffenen Kenntnis von den Datensätzen. Vorliegend hingegen haben die Finanzbehörden ebenso wie die Steuerpflichtigen die Kenntnis von der möglichen Tatentdeckung gleichzeitig aus der Presse erhalten. Dieser kleine Unterschied eröffnet den Betroffenen nun ein kleines Zeitfenster. Denn die Tat ist nur „entdeckt“, wenn die zuständige Behörde davon Kenntnis hat. Dies wird in dem vorliegenden Fall vornehmlich das Finanzamt sein. Das Finanzamt seinerseits muss jedoch selbst in irgendeiner Weise tätig geworden sein, bevor man von Tatentdeckung sprechen kann (Auswertung von Daten, Kontrollmitteilungen, Anlegen eines Aktenvermerkes etc.).
In der vorliegenden Situation, in der alle Beteiligten gleichzeitig von den Steuerdaten durch die Presse erfahren, haben die Betroffenen noch für kurze Zeit die Chance, um der Entdeckung durch die Behörde zuvorzukommen.
Nutzen Sie dieses Zeitfenster und rufen Sie uns noch heute an. Unsere erfahrenen Berater in Selbstanzeigefällen stehen Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
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