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Zollbestimmungen bei Flugreisen aus den USA nach Deutschland

Für die Einreise aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland müssen Reisende eine Vielzahl von Zollbestimmungen beachten. 

Gilt das Zollrecht bei jedem Flug – egal ob geschäftlich oder privat?

Das Zollrecht gilt für die Einfuhr jeglicher Waren, egal ob dies geschäftlich oder privat erfolgt. Bei der Einfuhr für private Zwecke kann der Reisende jedoch je nach Reiseland Freigrenzen für sich beanspruchen. Solche Freigrenzen sind bei gewerblichen Zwecken ausgeschlossen. Geschäftsreisende, die also Waren mit dem Ziel eines späteren Verkaufs nach Deutschland einführen genießen diese Freigrenzen nicht.

Welche Freigrenzen gelten bei einem Flug aus den USA nach Deutschland?

Grundsätzlich gelten für die Einreise aus den USA die gleichen Regeln, wie bei der Einreise aus anderen Nicht-EU-Staaten. Bekannt sind hierbei vor allem die Mengengrenzen bei Alkoholprodukten und Tabakwaren.

So dürfen als alkoholische Getränke alternativ höchstens

– 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
– 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent eingeführt werden. Erlaubt ist auch eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Zusätzlich dürfen auch

– 4 Liter nicht schäumende Weine und
– 
16 Liter Bier eingeführt werden.

Bei Tabakwaren dürfen dagegen insgesamt höchstens:

– 200 Zigaretten oder
– 100 Zigarillos oder
– 50 Zigarren oder
– 250 Gramm Rauchtabak oder
– eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren eingeführt werden.

Vorsicht ist geboten bei der Einfuhr von Arzneimitteln. Erlaubt ist lediglich die Menge, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspricht. Für alle anderen Waren gilt eine Wertgrenzen von 430,00 €.

Barmittel, d.h. Bargeld und Wertpapiere dürfen bin zu einer Höhe von unter 10.000,00 € bei sich geführt werden. Darüber hinaus gehende Mengen müssen angemeldet werden.

Unter welchen Voraussetzungen gelten die Freigrenzen?

Soll eine Ware unter Nutzung der Freigrenzen eingeführt werden, so muss sie zum einen durch den Reisenden mitgeführt werden, zum anderen muss sie zum persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sein. Auch Waren, die im Flieger voraus oder nachgeschickt werden gelten als mitgeführt, außer sie werden per Post separat versandt. Zum persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind Waren dann, wenn sie für den Reisenden, für Angehörige des Haushalts oder als Geschenk gedacht sind. Nicht erfasst sind damit Waren, die für jemanden entgeltlich eingeführt werden.

Was geschieht wenn eine Freigrenze überschritten wird?

Sobald die Freigrenze überschritten wird, ist die Einfuhr anzumelden. Es wird Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bis zu einem Warenwert von 700,00 € wird dabei ein pauschalierter Zoll in Höhe von 17,5 Prozent des Warenwerts abgerechnet. Bei Waren mit einem Wert von über 700,00 € wird die jeweils fällige Steuer separat vom Zoll errechnet.

Was sind die Folgen wenn die Anmeldung unterlassen wurde?

Zölle sind Steuern gleich gestellt, sodass eine Zollhinterziehung einer Steuerhinterziehung gleich kommt. Welche Folgen der Verstoß hat, kommt auf seine Schwere an. Bei Bagatell-Fällen ist die Ware üblicherweise nachträglich zu verzollen und ein zusätzlicher Strafzoll in gleicher Höhe zu zahlen. Bei schwereren Verstößen droht meist ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Wie kann ich mich wehren wenn ein Verfahren eingeleitet wurde?

Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Überschreitung der Freigrenzen vorlag. War eine solche gegeben, so haben die Beamten innerhalb bestimmter Grenzen einen Ermessensspielraum, ob ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden soll. Daher sollte für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für ein solches Verfahren tatsächlich gegeben waren, die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden. Gerne können Sie sich dafür an uns wenden.

Weiterlesen:
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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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