Renaissance im Wohnungsbau: Die Bundesregierung war mit dem Versprechen angetreten, Wohnen wieder bezahlbar zu machen. Eine Idee in diesem Zusammenhang ist die erneute Einführung der Wohngemeinnützigkeit.
Wohngemeinnützigkeit wurde 1990 abgeschafft
Die Idee der Wohngemeinnützigkeit ist nicht neu. Bereits nach dem zweiten Weltkrieg wurde ein solches Konzept eingeführt. Sein vorläufiges Ende fand die Wohngemeinnützigkeit dann 1990. Die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Helmut Kohl schaffte das System unter anderem aus Kostengründen ab.
Gesetzentwürfe von Grünen und Linken
Bereits in der letzten Legislaturperiode haben sowohl die Grünen als auch die Linken einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung eingebracht. Das Konzept der Grünen sieht vor, dass Unternehmen gemeinnützig handeln, wenn sie Menschen unter einer bestimmten Einkommensgrenze Wohnungen zu einem unterdurchschnittlichen Mietpreis zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dafür würden sie Steuerbefreiungen genießen.
Zudem soll es gemeinnützigen Wohnungsunternehmen erlaubt sein, eine Eigenkapitalrendite von 3,5% zu erwirtschaften. Für die Notwendigkeit der Wiedereinführung wird damit argumentiert, dass der Staat jährlich 15 Milliarden Euro für Wohnungsgeldzuschüsse ausgibt. Demgegenüber soll bei der Wohnungsgemeinnützigkeit nur ein Finanzierungsaufwand von 3 Milliarden Euro jährlich vorliegen.
Reaktionen sind gemischt
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zum Thema, waren sich die Sachverständigen uneins über die Wiederbelebung der Idee. Während die einen die Wohngemeinnützigkeit als wichtigen Faktor zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ansehen, sehen andere große Nachteile darin und halten diesen Weg nicht für den richtigen.
Neue Regierung, neuer Angang
Mit der neuen Regierung soll nun auch dieses Thema erneut angegangen werden. Der Koalitionsvertrag sieht die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit vor. Der Deutsche Mieterbund hat dazu nun ein Papier vorgelegt. Dabei sollen Unternehmen, die nach gemeinnützigen Regeln wirtschaften, von der Steuer befreit werden. Zudem sollen durch diese gemeinnützigen Unternehmen neue Wohnungen gebaut oder erworben werden. Auch bereits bestehende Wohnungsunternehmen sollen für ihre Bestände ganz oder teilweise Dauerbindungen eingehen können und dafür Zuschüsse erhalten.
Die Mieten sollen einkommensabhängig gestaltet werden und nur begrenzt steigen können.
Gesetzentwurf steht noch aus
Wie genau die geplante Wohngemeinnützigkeit aussehen soll, bleibt abzuwarten. Konkrete rechtliche Fragestellungen lassen sich bei Vorlage eines Gesetzentwurfs diskutieren. Falls sie bereits jetzt Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten im Gemeinnützigkeitsrecht.
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