Im Bundestagswahljahr 2021 arbeiten die Parteien mit Hochdruck an ihren Wahlprogrammen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen könnten dieses Jahr auch für Kryptoinvestoren interessant werden.
Verschärfung des Geldwäschegesetzes denkbar
Unter anderem wird eine stärkere Reglementierung für Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) gefordert:
Dies wird vor allem damit begründet, dass Kryptowährungen zum Teil für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden. Eine Verschärfung der Regelungen hätte die Konsequenz, dass verdächtige Transaktionen nun noch leichter eingefroren werden könnten als bisher.
Herkunftsnachweis für Kryptowährungen schon jetzt erforderlich
Für die Bekämpfung von illegalen Aktivitäten ist diese Verschärfung sinnvoll, aber schon nach jetziger Rechtslage haben private Kryptoinvestoren mit Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der Auszahlung von Kryptogewinnen zu kämpfen. Um eine solche Meldung zu verhindern, muss ein Herkunftsnachweis erbracht werden. Dieser erfordert eine lückenlose Darstellung der Herkunft der Kryptowährungen. Gelingt ein solcher Herkunftsnachweis nicht, droht im schlimmsten Fall sogar die Sperrung des Kontos. Eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen würde das Thema „falscher“ Geldwäscheverdachtsmeldungen somit weiter intensivieren.
Änderung der Haltefrist für die Besteuerung von Kryptowährungen?
Die Vorschläge der Politik könnten ebenfalls Auswirkungen auf die bisher einjährige Haltefrist haben. Eine Verlängerung wäre für Kryptoinvestoren ärgerlich, denn dies würde für sie hohe Risiken mit sich bringen. Gewinne aus Kryptogeschäften werden als sogenannte private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Das bedeutet, dass Gewinne aus Kryptogeschäften nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind. Würde man diese verlängern, müssten die Kryptoinvestoren ihre Kryptowährungen länger halten. Aufgrund der hohen Volatilität könnte dies große Verluste einbringen.
Haltefristverlängerung grundsätzlich verfassungskonform
Zwar gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Bestrebungen von Parteien, etwas an der Haltefrist explizit für Kryptowährungen zu verändern. Im Raum stehen aber Äußerungen, die Kapitalertragsteuer nicht mehr auf Aktien anzuwenden. Eine solche Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass der Verkauf von Aktien stattdessen – wie früher – als privates Veräußerungsgeschäft behandelt wird. Im Rahmen einer solchen Gesetzesänderung könnte dann die Haltefrist verlängert werden. Das erscheint auch nicht unwahrscheinlich, da der Staat an zusätzlichen Steuereinnahmen interessiert sein dürfte. Ein solches Vorgehen des Gesetzgebers ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig, es existieren aber Ausnahmen. In jedem Fall sollten Kryptoinvestoren die Auswirkungen auf die eigenen Kryptoinvestments vorsorglich durch einen Experten prüfen lassen.
WINHELLER berät bei Fragen rund um Kryptowährungen
Haben Sie Probleme beim Auszahlen ihrer Kryptowährungen aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung? Wir übernehmen gerne die Kommunikation mit der Bank und erstellen für Sie einen einwandfreien Herkunftsnachweis für ihre Kryptowährungen.
Gerne übernehmen wir auch die vorsorgliche Prüfung ihrer Kryptoinvestments im Hinblick auf etwaige Auswirkungen einer möglichen Haltefristverlängerung.
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