DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung von virtuellen Grundstücken

Dass man im realen Leben nicht an den Themen Steuern und Finanzamt vorbeikommt, sollte jedem klar sein. Doch wie sieht es in der virtuellen Welt im Rahmen eines Online-Spiels aus? Kennt etwa auch das „Metaversum“ eine Umsatzsteuerpflicht?

Vermietung von virtuellen Grundstücken

Mit dieser Frage musste sich das Finanzgericht Köln beschäftigen. Ein Online-Spieler erwarb im Rahmen des Spiels Second Life von einer US-amerikanischen Spielbetreiberin virtuelles Land und vermietete es an andere Nutzer, die dafür mit virtueller Währung  Miete bezahlten. Anschließend tauschte der Kläger das erhaltene Spielgeld über eine spieleigene Tauschbörse in US-Dollar um. Diesen Betrag ließ er sich sodann in Euro auszahlen.

Das zuständige Finanzamt war der Ansicht, dass die erzielten Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen und verlangte vom Spieler die Zahlung der Steuer. Dagegen klagte der Online-Spieler, weshalb das Finanzgericht Köln über den Fall entscheiden musste.

FG Köln Urteil: Vermietung von virtuellem Land ist umsatzsteuerpflichtig

Der Kläger war der Auffassung, dass kein für die Umsatzsteuer notwendiger Leistungsaustausch existiere und er die Leistungen auch nicht gegenüber anderen Nutzern des Spiels, sondern gegenüber der im Ausland sitzenden Betreiberin erbracht habe. Demnach sei die Leistung nicht in Deutschland steuerbar. Dies sahen sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Köln anders, weshalb der Online-Spieler mit seiner Klage erfolglos blieb.

Das Gericht argumentierte, der Spieler habe die Plattform nicht als „Spieleplattform“, sondern für die Erzielung von Einnahmen durch die „Vermietung und Verpachtung“ von virtuellem Land genutzt. Auch sei der überwiegende Teil der „Mieter“ in Deutschland ansässig gewesen. Demnach müsse der Spieler für seine Einnahmen Umsatzsteuer zahlen.

Korrekte Umsatzsteuererklärung nötig

Die Entscheidung zeigt, dass auch Einnahmen, die im Metaversum erzielt werden, umsatzsteuerpflichtig sein können. Virtuelle Welten sind keine rechts- und steuerfreien Räume. Damit es nicht zu Streitigkeiten mit den Finanzämtern kommt, sollte demnach stets eine einwandfreie Umsatzsteuererklärung seitens des Unternehmers abgegeben werden. Um die Fehlerfreiheit zu gewährleisten, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt oder Steuerberater aufgesucht werden.

Kommt es zu Fehlern oder hat das Finanzamt Zweifel an der richtigen Besteuerung, kann es eine Umsatzsteuersonderprüfung veranlassen. Droht eine solche Prüfung, sollte der Steuerpflichtige sich durch einen Steuerexperten beraten lassen.

WINHELLER vertritt Sie bei steuerlichen Anliegen

Auch Sie sind im „Metaversum“ unterwegs? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Einnahmen der Umsatzsteuer unterliegen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung? Wir vertreten Unternehmen und vermögende Privatpersonen bei ihren rechtlichen und steuerlichen Anliegen. Melden Sie sich gerne.

Weiterlesen:
Bitcoin und Steuer
Entwurf BMF-Schreiben: Endlich mehr Klarheit bei der Besteuerung von Kryptowährungen

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *