Das Bundeskabinett hat am 13.09.2023 die „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ beschlossen. Sie wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet.
Hintergrund der Strategie
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Erarbeitung einer nationalen Strategie festgelegt, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen zu stärken. Die nun erarbeitete Strategie soll die wesentlichsten Ziele und Maßnahmen formulieren, um durch verbesserte Rahmenbedingungen und stärkere Unterstützung gemeinwohlorientierte Unternehmen besser zu fördern. Damit wird das Ziel verfolgt, weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Kräfte zu mobilisieren, um dadurch Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen entwickeln zu können.
Gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen
Gemeinwohlorientierte Unternehmen/Sozialunternehmen im Sinne der nationalen Strategie und im Einklang mit der Definition der Europäischen Kommission sind solche Unternehmen,
- für die das soziale oder ökologische, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert,
- deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses Ziel zu erreichen und
- deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht richtet sich der Fokus der Strategie auf die Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmen – spezifisch auf Anreize zu deren Gründung und Förderung zu deren Wachstum. Dazu können Unternehmen jeglicher Organisations- und Rechtsform gehören.
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Unter sozialen Innovationen sind neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle zu verstehen, die aktuelle Herausforderungen auf tragfähige und nachhaltige Weise lösen. Beispiele sind neue Pflegekonzepte, Anwendungsmöglichkeiten technischer Geräte, neuartige Netzwerke oder Mobilitätskonzepte. Solche Neuerungen entstehen an Hochschulen, in Unternehmen und der Zivilgesellschaft. Insbesondere Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege erfinden oft soziale Innovationen.
Optimierung von Rahmenbedingungen
Gemeinwohlorientierten Unternehmen und sozialen Innovationen fehlt es teilweise an den richtigen Rahmenbedingungen, die sie ihr Potenzial zugunsten der sozial-ökologischen Transformation entfalten lassen. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland stelle es zum Beispiel eine große Herausforderung dar, ihr gemeinnütziges Ziel und ein unternehmerisches Geschäftsmodell in Einklang zu bringen, da sie damit meist nur eingeschränkt in die bestehenden rechtlichen Vorgaben und Förderungen passen.
Die Bundesregierung will die Wertschöpfungskraft von gemeinwohlorientierten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform anerkennen. Ihr Potenzial müsse aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden und in die wesentlichen Strategien und Programme der Bundesregierung einfließen. Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen müssten in Zukunft überall eine selbstverständliche Rolle spielen, damit ihr Potenzial gehoben werden kann.
Gründungskultur und Unterstützungsstruktur stärken
Für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und Gründungsberatungen sowie einen passgenaueren Rechtsrahmen umfasst die Strategie rund 70 sehr unterschiedliche Maßnahmen. So soll es beispielsweise den INVEST-Gründungszuschuss auch für gemeinwohlfreundlichere Finanzierungsformen geben und das Existenzgründerprogramm „EXIST“ stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Das Programm „EXIST Women“ soll zudem der Erkenntnis Rechnung tragen, dass Frauen vergleichsweise häufig gemeinwohlorientiert gründen. Andere Programme wie etwa „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ unterstützen unter anderem Beratungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Weiterhin plant die Regierung, das Genossenschaftsrecht weiter zu digitalisieren und das Gesellschaftsrecht anzupassen.
Als ein weiteres zentrales Vorhaben baut die Bundesregierung eine Plattform für soziale Innovationen – als zentrale Anlaufstelle, um sich zu informieren, zu vernetzen und zu lernen. Kollaboration und Kooperation stehen auch im Fokus sogenannter Open-Social-Innovation-Prozesse. Ziel ist es, Allianzen zu bilden, die dafür sorgen, dass es auch nach der staatlichen Anreizförderung wirkungsvoll weitergeht.
Einbindung der Betroffenen und Bündelung von Kompetenzen
Zur gezielten Stärkung sozialer Innovationen und gemeinwohlorientierter Unternehmen und um die Regierungsaktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, will die Bundesregierung perspektivisch Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei will sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.
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