Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Steuer-CD erworben. Betroffen sind wohl Kunden Schweizer Banken. Daten von ca. 20.000 Bundesbürgern sollen sich auf dem Datenträger befinden. Das Material sei „authentisch“ und von einer „ausgezeichneten Qualität“. Es reiche bis in die Jahre 2009 und 2010 zurück. Die Finanzverwaltung geht davon aus, den bisher ertragreichsten Datenträger erworben zu haben, denn der Kaufsumme von 4,41 Millionen Euro sollen Steuermehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro gegenüberstehen.
Bislang 201 Razzien, Bankmitarbeiter ebenfalls im Visier der Steuerfahndung
Unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Koblenz sollen bereits 201 Wohnungsdurchsuchungen stattgefunden haben. Darüber hinaus seien auch Ermittlungsverfahren gegen Bankmitarbeiter (der Credit Suisse AG, der ehemaligen Clariden Leu AG sowie der Neuen Aargauer Bank) wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet worden. Wir kommentieren diese Lage wie folgt: „Es ist damit zu rechnen, dass weitere Durchsuchungen stattfinden werden. Betroffene sollten daher ihre Rechte und Pflichten kennen, falls die Steuerfahndung klingelt. Unsere Checkliste Verhalten bei Durchsuchung gibt Hinweise hierzu und zum weiteren Vorgehen. Doch es muss nicht immer zu einer Durchsuchung kommen. Der Umfang des Datenmaterials der Steuer-CD sowie eine dünne Personaldecke bei den Ermittlungsbehörden führen dazu, dass eine Vielzahl mutmaßlicher Steuersünder lediglich ein Anschreiben seitens des Finanzamts erhält. Betroffene sollen hierüber angeregt werden, eine Selbstanzeige abzugeben. Das Schreiben ist insofern als „gelbe Karte“ zu verstehen.“
Selbstanzeige noch möglich?
Bemerkenswert: Carsten Kühl, Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz (SPD), weist ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hin, damit Steuersünder hierüber hohe Strafen wegen Steuerhinterziehung vermeiden können. „Tätige Reue“, so der Minister, sei „immer besser als sich dumm zu stellen“. Soweit Herr Kühl hier auf die Möglichkeit einer Strafmilderung verweist, ist das zutreffend. Sein Hinweis kann gleichzeitig auch so verstanden werden, dass bereits die Berichterstattung über den Ankauf einer Steuer-CD samt Nennung der betroffenen Bank als ein Sperrgrund für die Selbstanzeige betrachtet wird. Unsere Einschätzung: Dieser Auffassung kann nicht zugestimmt werden. Im Einzelfall klären wir daher für unsere Mandanten, ob nicht doch noch die Möglichkeit besteht, über eine Selbstanzeige Straffreiheit – und nicht nur Strafmilderung – zu erlangen.
Weitere Ankäufe von Steuer-CDs?
Das jetzige Verhalten zeigt: Nicht nur NRW ist aktuell bereit, Steuer-CDs zu erwerben. Das Steuer-CD-Karussell wird sich damit weiterdrehen. Dies ist in rechtsstaatlicher Hinsicht bedenklich. Zudem ist weiterhin die Frage nicht geklärt, ob die Verwertung von Steuer-CDs im Rahmen eines Straf- bzw. Finanzgerichtsverfahrens verfassungswidrig ist (vgl. Phänomen Steuer-CDs).