Bislang hatten Vermittler von Immobilienverbraucherdarlehen in Deutschland nur wenige aufsichtsrechtliche Hürden zu überwinden. Dies wird sich schon zeitnah ändern. Hintergrund ist die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die der deutsche Gesetzgeber gerade umsetzt. Eine wichtige Neuerung ist die nach der Richtlinie vorgesehene Pflicht für Berater, einen Sachkundenachweis zu erbringen, um eine behördliche Erlaubnis für die Vermittlung von Immobilienkrediten erhalten zu können.
Informationspflichten für Vermittler
Darüber hinaus werden umfangreiche Informationspflichten für die Vermittler eingeführt. Im Vorfeld von Beratungen zu Immobilienkrediten werden die Berater Angaben zur eigenen Identität sowie zum angewandten Produktauswahlverfahren geben müssen. Sie werden ihre Kunden in Zukunft auch über die Höhe und die Berechnung ihres Honorars aufklären müssen.
Auch die Vergütungsstruktur von Immobilienkreditvermittlern selbst wird komplizierter. So werden sie nach den neuen Regeln nicht nach Vergütungsmodellen beraten können, die im Widerspruch zur bestmöglichen Kundenberatung stehen würden. Viele Bonussysteme werden daher überprüft werden müssen.
Frühzeitige Beratung hilft bei kurzen Übergangsfristen
Unternehmen, die in Deutschland oder in den Mitgliedstaaten der EU Wohnimmobilienkredite vermitteln wollen, sollten sich frühzeitig aufsichtsrechtlich beraten lassen. Die vorgesehenen Übergangsfristen sind kurz und Verstöße gegen die neuen Regeln werden schon 2016 mit Bußgeldern geahndet werden können.