Eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Kommission hat Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege festgelegt, die ab dem 01.07.2010 per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich werden sollen.
Die Kommission setzte sich aus den Tarifparteien Verdi, den kommunalen und privaten Arbeitgeberverbänden sowie Vertretern der Kirchen zusammen. Gemeinsam wurde der Vorschlag erarbeitet, einen Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten für die bundesweit rund 800.000 Pflegekräfte festzulegen. Ab 2012 und 2013 sollen sich die Beträge um jeweils 25 Cent erhöhen.
Bislang gab es keinen flächendeckenden Tarifvertrag in Deutschland. Insbesondere die gemeinnützigen kirchlichen Organisationen Diakonie und Caritas schlossen keine Tarifverträge ab. Der gesetzliche Mindestlohn wird künftig für jeden Arbeitgeber in der Pflegebranche verbindlich.
Teile der Arbeitgeberverbände reagierten kritisch auf die Einführung von Mindestlöhnen, weil die Verteuerung der Pflege zu Lasten der Bedürftigen gehe und Schwarzarbeit begünstige. Andererseits müssten in Anbetracht der Tatsache, dass in den kommenden 10 Jahren rund 77.000 weitere Pflegekräfte in Deutschland benötigt werden, neue berufliche Anreize geschaffen werden.