DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Kryptobörsen: BaFin-Lizenz und neue Pflichten

Am 14.11.2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der fünften Anti-Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union beschlossen. Darin werden unter anderem Kryptowährungen und Kryptoverwahrgeschäfte reguliert.

BaFin reguliert Kryptobörsen

Ein neues Gesetz reguliert Kryptowährungen und Kryptoverwahrgeschäfte.

Kryptobörsen vom Gesetz erfasst

Vom Gesetz ebenfalls umfasst sind Kryptobörsen, die den Handel von Kryptowährungen gegen FIAT-Währungen oder von Kryptowährungen untereinander anbieten.

Als „Anbieter von elektronischen Geldbörsen“ werden somit nun alle Kryptobörsen von der Geldwäscherichtlinie erfasst. Da sich der Großteil des Handels von Kryptowährungen über Onlinebörsen vollzieht, hat die Regulierung nicht nur Bedeutung für die Börsenanbieter selbst, sondern auch für jene Anleger, die die Börsen zum Handel nutzen.

Die Neuregelung soll nun die Behörden in die Lage versetzen, die Verwendung von Kryptowährungen für Transaktionen zu überwachen, um gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können.

Mehraufwand durch neue Pflichten

Die Geldwäscherichtlinie schreibt nun unter anderem

  • Sorgfaltspflichten,
  • Identitätsüberprüfungen und
  • Meldepflichten

vor. Für Börsen bedeutet dies vor allem eins: mehr Aufwand. In der Regel sind auch die vorformulierten Vertragsdokumente zu überarbeiten.

Zukünftig müssen Kryptobörsen also besonders sorgfältig arbeiten, um den geldwäscherechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch auf eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden müssen sich die Betreiber der Börsen einstellen.

Kryptobörsen können sich unverbindlich bei BaFin melden

Unternehmen, die dieses Geschäft erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Da bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, bittet die BaFin interessierte Unternehmen bereits jetzt um eine formlose und unverbindliche Interessenbekundung unter folgender E-Mail-Adresse: Kryptoverwahrung@bafin.de

Wir empfehlen den Anbietern von Kryptobörsen, zeitnah Vorbereitungen zu treffen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gerne unterstützen unsere erfahrenen Anwälte Sie dabei.

Weiterlesen:
Bundestag beschließt Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen
Regulierung von Kryptowährungen in Deutschland

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge (6x jährlich)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *