Kryptobörsen: BaFin-Lizenz und neue Pflichten

Am 14.11.2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der fünften Anti-Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union beschlossen. Darin werden unter anderem Kryptowährungen und Kryptoverwahrgeschäfte reguliert.

BaFin reguliert Kryptobörsen

Ein neues Gesetz reguliert Kryptowährungen und Kryptoverwahrgeschäfte.

Kryptobörsen vom Gesetz erfasst

Vom Gesetz ebenfalls umfasst sind Kryptobörsen, die den Handel von Kryptowährungen gegen FIAT-Währungen oder von Kryptowährungen untereinander anbieten.

Als „Anbieter von elektronischen Geldbörsen“ werden somit nun alle Kryptobörsen von der Geldwäscherichtlinie erfasst. Da sich der Großteil des Handels von Kryptowährungen über Onlinebörsen vollzieht, hat die Regulierung nicht nur Bedeutung für die Börsenanbieter selbst, sondern auch für jene Anleger, die die Börsen zum Handel nutzen.

Die Neuregelung soll nun die Behörden in die Lage versetzen, die Verwendung von Kryptowährungen für Transaktionen zu überwachen, um gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können.

Mehraufwand durch neue Pflichten

Die Geldwäscherichtlinie schreibt nun unter anderem

  • Sorgfaltspflichten,
  • Identitätsüberprüfungen und
  • Meldepflichten

vor. Für Börsen bedeutet dies vor allem eins: mehr Aufwand. In der Regel sind auch die vorformulierten Vertragsdokumente zu überarbeiten.

Zukünftig müssen Kryptobörsen also besonders sorgfältig arbeiten, um den geldwäscherechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch auf eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden müssen sich die Betreiber der Börsen einstellen.

Kryptobörsen können sich unverbindlich bei BaFin melden

Unternehmen, die dieses Geschäft erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Da bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, bittet die BaFin interessierte Unternehmen bereits jetzt um eine formlose und unverbindliche Interessenbekundung unter folgender E-Mail-Adresse: Kryptoverwahrung@bafin.de

Wir empfehlen den Anbietern von Kryptobörsen, zeitnah Vorbereitungen zu treffen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gerne unterstützen unsere erfahrenen Anwälte Sie dabei.

Weiterlesen:
Bundestag beschließt Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen
Regulierung von Kryptowährungen in Deutschland

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80