Eilverfahren gegen Gemeinde kann für Betreuungsplatz sorgen
Seit 2013 besteht der gesetzliche Anspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, in einer Tageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut zu werden. Dieser Anspruch dient der Verwirklichung des Anspruchs des Kindes auf frühkindliche Förderung und setzt damit einen Verfassungsauftrag um.
Zu wenige Kitaplätze in den Kommunen
Mit diesem hehren gesetzlichen Anspruch sieht es in der Realität jedoch oft düster aus. Zu wenige Kindertageseinrichtungen werden ergänzt durch zehntausende unbesetzte Erzieherstellen. Die Suche nach einem Betreuungsplatz für das eigene Kind artet oftmals zu einer elterlichen Jagd in den Kindergärten aus. Kommunale Angebote wie Kita-Navigatoren wirken auf die Eltern regelmäßig wie eine Lotterie. Wer es nicht schafft, das eigene Kind unterzubringen, wird vom Jugendamt oftmals auf das nächste Jahr vertröstet.
Gesetzlicher Anspruch kann nicht mit mangelnden Kapazitäten unterlaufen werden
Mit dieser Praxis macht nun ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster Schluss. Danach besteht der gesetzliche Anspruch unbeschränkt und eine so verpflichtete Gemeinde kann sich nicht darauf berufen, dass keine Betreuungskapazitäten mehr zur Verfügung stehen. Der Staat kann einen gesetzlichen Anspruch des Bürgers nicht dadurch negieren, dass er die Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs nicht bereithält. Im Zweifel, so das Verwaltungsgericht, muss die Gemeinde entsprechende Kapazitäten eben schaffen.
Gemeinde kann im Eilverfahren verpflichtet werden
Die Entscheidung stellt eine große Erleichterung für alle Eltern dar, die nach Auslaufen der Elternzeit verzweifelt auf der Suche nach Betreuungsplätzen für ihr Kind sind. Diese können nunmehr im Wege eines Eilverfahrens ihre Gemeinde in kürzester Zeit verpflichten, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein solcher gerichtlicher Beschluss kann auch mit Zwangsgeldern bis zu 10.000 Euro durchgesetzt werden.
Eltern sollten sich nicht mehr mit dem Hinweis auf mangelnde Betreuungskapazitäten abfinden. Vielmehr sollte so schnell wie möglich gerichtlicher Rechtsschutz gesucht werden. Hierfür stehen wir Ihnen als erfahrenen Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit!
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